Riesen-Bärenklau Gift-Alarm am Wegesrand
Schwerste Verbrennungen kann der Riesen-Bärenklau verursachen. In Halberstadt und Umgebung stehen mehrere dieser Pflanzen.
Halberstadt l Aufmerksame Bürger schlagen Alarm. Sie haben einen Riesen-Bärenklau-Standort an der Quedlinburger Straße in Halberstadt (Grundstück an der Einfahrt des Hagebaumarktes) entdeckt. Die bis zu vier Meter hohe Staude mit scharf gesägten Blättern, weißen Blütendolden und rot geflecktem Stängel gehört zu den giftigsten Pflanzen, die in Deutschland vorkommen. Eine Berührung genügt, um schwerste Verbrennungen davonzutragen.
„Die Ordnungsabteilung der Stadtverwaltung Halberstadt hat sich den Bereich angesehen. Das Privatgrundstück ist eingezäunt. Der Bärenklau ragt nicht in den Verkehrsraum hinein. Das bedeutet, dass keine Gefahr in Verzug ist und die Stadt nicht tätig werden muss“, informiert Rathaussprecherin Ute Huch auf Volksstimme-Nachfrage. Die Zuständigkeit für das Grundstück liege beim Eigentümer. Die Stadt Halberstadt sei nur zuständig für den Bereich, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, nicht für sonstige private Standorte.
Derzeit seien in der Kreisstadt zwei Standorte des Bärenklau bekannt, so Huch weiter. Der markanteste befindet sich in der Bakenstraße. Mitarbeiter des Stadt- und Landschaftspflegebetriebes Stala würden die Pflanzen dort regelmäßig mithilfe spezieller Technik herausreißen.
Der Landkreis Harz führt eine Liste zu den wichtigsten Standorten des Riesen-Bärenklaus, informiert auf Volksstimme-Nachfrage Ingelore Kamann, Sprecherin der Landkreisverwaltung. Darin taucht ein Ortsteil Halberstadts auf – Langenstein. Zwei Standorte sind aufgeführt: das Goldbachtal am oberen Ortseingang von Langenstein sowie am sogenannten „Verlorenen Wasser“ östlich des Dorfes nahe der KZ-Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge.
Seit mehreren Jahren sind Mitarbeiter des Aus- und Weiterbildungszentrums Halberstadt (AWZ) in Langenstein mit der Bärenklau-Bekämpfung beauftragt. „Sechs Monate dauert das Vorhaben. Die Pflanze muss vor der Blüte bekämpft werden, um deren Vermehrung zu verhindern“, sagt AWZ-Geschäftsführerin Christiane Müller. Die Mitarbeiter würden dafür Schutzanzüge tragen.
„Die Naturschutzbehörde des Landkreises Harz kennt eine Reihe von Standorten, führt aber kein Standort-Register zum Vorkommen vom Riesen-Bärenklau“, informiert Ingelore Kamann. Die Pflanzen seien nicht meldepflichtig. Ein einheitliches Vorgehen zur Bekämpfung gibt es nicht. „Grundsätzlich gilt: Der Grundstückseigentümer ist zuständig.“ Darüber hinaus bestehen verschiedene behördliche Zuständigkeiten. Das Ordnungsamt innerorts zur Gefahrenabwehr, die Unterhaltungsverbände an Gewässern, die Kreis-Straßenämter an Kreisstraßen, das Landesstraßenamt an Landes- und Bundesstraßen und die Naturschutzbehörde bei besonderer Gefährdung der Natur, zum Beispiel von Orchideenstandorten.