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Kommunalfinanzen Osterwiecker Grundsteuersätze heben ab

Ein Weihnachtsgeschenk ist es nicht, das der Stadtrat der Einwohnerschaft mit den kurz vor dem Fest verabschiedeten neuen Hebesätzen beschert.

24.12.2024, 14:00
Die Hebesätze für die Grundsteuern der Ackerflächen sowie Wohn- und Gewerbegrundstücke werden 2025 steigen.
Die Hebesätze für die Grundsteuern der Ackerflächen sowie Wohn- und Gewerbegrundstücke werden 2025 steigen. Archivfoto: Brockenballon/Winfried Borchert

Stadt Osterwieck. - Die Steuerhebesätze werden deutlich steigen.

Für die Grundstücke in Ackerland und Forst (Grundsteuer A) von 400 auf 560 sowie für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B) von 400 auf 500.

Für die einzelnen Grundstückseigentümer wird sich das höchst unterschiedlich auswirken. Im Gesamtergebnis aber sollen die Grundsteuereinnahmen etwa gleich bleiben. Nach den Hochrechnungen erwartet die Kämmerei im neuen Jahr 434.000 Euro (minus 4.000 Euro zu 2024) aus der Grundsteuer A und 1.075.000 Euro (minus 25.000 Euro) aus der Grundsteuer B.

85 Prozent der Messbeträge sollen im Stadtgebiet durch die Neuberechnung geringer als bisher ausgefallen sein, so eine bisherige Schätzung im Rathaus. Aus bundesweiter Erfahrung ist bekannt, dass Gewerbebetriebe künftig weniger belastet sind. In der Stadt Osterwieck trifft das wohl ebenso auf Großvermieter zu – und folglich deren Mieter. Im Gegenzug sind Fälle bekannt, wo der Messbetrag gleich geblieben ist und der neue Hebesatz somit zu 25 Prozent höherer Steuerzahlung führen wird.

So wird die neue, persönliche Grundsteuer berechnet: Der vom Finanzamt übermittelte Messbetrag wird bei der Grundsteuer A mit 5,6 und bei der Grundsteuer B mit 5 multipliziert. Und bei der Grundsteuer A werden nicht mehr die Pächter veranlagt, sondern wie bei der B-Steuer die Eigentümer. Laut Stadtverwaltung werden statt der früher rund 500 Bescheide durch die Reform jetzt rund auf 2.000 Bescheide notwendig.

Im Stadtrat hatten zwei Abgeordnete alternative Anträge gestellt. Rüdiger Seetge (Die Linke) hatte die alte und neue Grundsteuer A für die Bewirtschaftungsflächen der Agrargenossenschaft Hessen verglichen. Ein Ausgleich wäre demnach schon beim Hebesatz 500 erreicht. 560 ergäbe eine Mehrbelastung. Lothar König (Bürgerinitiative Zilly) errechnete für sein Heimatdorf bei der Grundsteuer B gleiche Einnahmen beim Hebesatz 480 statt 500. Anträge mit ihren Hebesätzen wurden mit 10:15 Stimmen abgelehnt.

Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt, für Gewerbegrundstücke einen höheren Hebesatz auszuweisen. Kämmerin Kristin Reilein erklärte aber, dass noch keine entsprechende Auswertung für diese über 100 Grundstücke möglich sei.

Ohnehin sind der Stadtverwaltung erst 90 Prozent der neuen Messbeträge vom Finanzamt übermittelt worden. Es haben wohl immer noch nicht alle Eigentümer eine Erklärung abgegeben oder es befinden sich noch Bescheide in der Bearbeitung.

Mit seiner Zustimmung (14:10 bei einer Enthaltung) zu den neuen Steuerhebesätze erwartet der Stadtrat von der Verwaltung, dass zum Jahresende 2025 geschaut wird, wie die Einnahmen tatsächlich liegen – und dann gegebenenfalls wieder angepasst werden. „Das werden wir auch tun“, versprach Kristin Reilein.

Durch den Ratsbeschluss kann die Stadtverwaltung nun bis Mitte Januar neue Steuerbescheide an die etwa 7000 Grundstückseigner verschicken. Die Briefe könnten dann je nach Inhalt Freude oder Frust auslösen. Zum 15. Februar sollen die neuen Beträge erstmals abgebucht werden.