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Ausflüge Bundes-Notbremse und Corona-Beschränkungen: Was ist zum Männertag im Landkreis Börde erlaubt?

Von Juliane Just 11.05.2021, 15:59
Mit Blick auf traditionelle Bollerwagentouren am Vatertag rufen Gastronomen und Polizei zu Vernunft und Achtsamkeit auf. Denn auch an Christi Himmelfahrt gelten die wegen der Corona-Pandemie verfügten Kontaktbeschränkungen.
Mit Blick auf traditionelle Bollerwagentouren am Vatertag rufen Gastronomen und Polizei zu Vernunft und Achtsamkeit auf. Denn auch an Christi Himmelfahrt gelten die wegen der Corona-Pandemie verfügten Kontaktbeschränkungen. Foto: dpa/Guido Kirchner

Haldensleben

Der Männertag wird von vielen Vätern und Familien gern für Ausflüge und Wanderungen in der Region genutzt. Doch aufgrund der Bundes-Notbremse müssen auch in diesem Jahr die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beachtet und eingehalten werden. Darauf weißt der Landkreis Börde hin. Da die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin über dem Schwellenwert von 100 liegt, sind derzeit keine Lockerungen in Sicht.

Generell sind laut Landkreis Börde Partys und vergleichbare Feiern untersagt. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind ausschließlich alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Dazu zählen zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erlaubt. Wanderungen zu zweit oder als kleine Gruppe als „Haushalt plus 1“ sind erlaubt.

Restaurants bieten nur Außer-Haus-Verkauf an

Restaurants, Imbisse, Cafés und Kneipen bleiben geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf ist aber erlaubt, Speisen und Getränke dürfen abgeholt werden. Wer sich am Feiertag sportlich betätigen möchte, darf das in Form von kontaktlosen Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.

Die Ausgangssperre behält auch am Vatertag ihre Gültigkeit. Sie gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist damit verboten. Bei gewichtigen Gründen wie medizinischen Notfällen ist von dem Verbot abzusehen. Gassigehen mit dem Hund oder der Weg zur Arbeit sind erlaubt. Alleine Spazierengehen oder Joggen sind bis Mitternacht erlaubt.