Kommunale Finanzen Haldensleben muss vielleicht weniger an Kreis zahlen
Die vorläufige Festsetzung zur Kreisumlage sorgt in Haldensleben für einen Lichtblick. Immerhin muss demnach weniger Geld als geplant an den Landkreis abgeführt werden.
Haldensleben - Die Stadt Haldensleben muss im Haushaltsjahr 2024 möglicherweise deutlich weniger Kreisumlage zahlen als gedacht. Wie Kämmerer Michael Schneidewind im Wirtschafts- und Finanzausschuss mitteilte, habe die Stadt Mitte Februar einen vorläufigen Festsetzungsbescheid vom Landkreis Börde erhalten.
Darin sei der Hebesatz für die zu zahlende Kreisumlage mit rund 37,1 Prozent beziffert. „Das ist ein sehr geringer Hebesatz“, sagte Michael Schneidewind. Zu zahlen wäre demnach laut Stadtverwaltung ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,02 Millionen Euro, verteilt auf gleichmäßige Raten bis Jahresende.
Noch laufen Klagen gegen die Kreisumlage
Beschlossen ist die Höhe der Kreisumlage noch nicht. Aufgrund von Klagen mehrerer Gemeinden – darunter Barleben, Niedere Börde, Bülstringen und Flechtingen – gegen die Höhe der Kreisumlage seit dem Jahr 2017 stünden zudem noch rund 17 Millionen Euro an „ungewissen Verbindlichkeiten“ im Raum. Die, so Michael Schneidewind, müssten im Zweifelsfall die anderen Kommunen zahlen, sollte der Kreis die Summe an die klagenden Kommunen zurückzahlen müssen. „Das widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn“, sagt der Kämmerer.
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Bleibt es bei dem vorläufigen Hebesatz von 37,1 Prozent, würde das den städtischen Haushalt in Haldensleben ein gutes Stück entlasten – um etwa 880.000 Euro. Geplant hat die Stadt nämlich mit rund 8,9 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Haldensleben eine Kreisumlage in folgender Höhe zahlen müssen: 2021: 7,47 Millionen Euro; 2022: 8,59 Millionen Euro; 2023: 8,45 Millionen Euro.
Kreis-Haushalt soll im März beschlossen werden
Warum erhebt der Kreis eigentlich eine Umlage? Die Realsteuern, also die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, stehen den Gemeinden zu. Um ihren eigenen Finanzbedarf zu decken, können Landkreise eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft der Kommunen und deren Schlüsselzuweisungen vom Land.
Nach aktuellem Stand soll der Doppelhaushalt des Landkreises Börde voraussichtlich am 15. Mai zur Beschlussfassung im Kreistag vorliegen. Mit der Entscheidung über den Etat wird dann letztlich auch die Höhe der Kreisumlage festgelegt.