Elektromobilität Stadtwerke Haledensleben verkaufen ihre öffentlichen E-Ladesäulen
Eine EU-Bestimmung sieht die Trennung von Stromnetz und E-Säulenbetrieb vor. Darum übernimmt die Firma Q1 die öffentlichen Ladepunkte des Haldensleber Energieversorgers.

Haldensleben. - Eine EU-Bestimmung, genauer gesagt der Paragraf 7c des Energiewirtschaftsgesetzes, sieht vor, dass Netzbetreiber nicht gleichzeitig Eigentümer von E-Ladepunkten sein dürfen. Das hat auch Folgen für die öffentlichen Stromtankstellen der Stadtwerke Haldensleben (SWH).