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Coronavirus Weitere Lockerungen im Landkreis Börde: Testpflicht entfällt für viele Bereiche

Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzwerte unter dem Schwellenwert 35, hat der Landkreis Börde weitere Lockerungen erlassen. Dabei wird die Testpflicht in einigen Bereichen aufgehoben.

Von Juliane Just 25.06.2021, 15:00
Im Landkreis Börde entfällt aufgrund niedriger Inzidenz ab dem 27. Juni 2021 die Testpflicht in mehreren Bereichen.
Im Landkreis Börde entfällt aufgrund niedriger Inzidenz ab dem 27. Juni 2021 die Testpflicht in mehreren Bereichen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Haldensleben - Seit neun Tagen liegen die Inzidenzzahlen des Landkreises Börde unter der Schwelle von 35. Da dies auch für den 26. Juni 2021 zu erwarten ist, hat Landrat Martin Stichnoth eine Rechtsverordnung mit weiteren Lockerungen erlassen. Diese tritt ab dem 27. Juni in Kraft.

Dabei entfällt die bisherige Testpflicht in vielen Bereichen. Nicht mehr nötig sind die Corona-Tests laut der Verordnung bei außerschulischen Angeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen, für Kultureinrichtungen wie Museen, Gedenkstätten, AUsstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Autokinos sowie Stadt- und Naturführungen.

Ebenfalls entfällt die Testpflicht in den Innenbereichen von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie. Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab Sonntag wieder ohne Test möglich. Ausnahme bleiben Teilnehmer von Wettkämpfen.

3G-Regel gilt weiterhin für Veranstaltungen

Des weiteren wird die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf höchstens 500 Teilnehmer im Innenbereichen erhöht, im Freien dürfen es 1000 sein. Hier bleibt die „3G-Regel“ bestehen. Personen müssen also entsprechend nachweisen, dass sie genesen, getestet oder geimpft sind. Des Weiteren bleibt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Innenbereiche und auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen vorgeschrieben.

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Dabei ist die Personenzahl auf 60 Prozent der üblichen Gästeanzahl begrenzt. Ein Negativtest ist hier notwendig, ebenso die Kontaktverfolgung per Luca-App oder schriftlich. Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen tragen und dort, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Professionell organisierte Weihnachts- und Jahrmärkte sowie Volksfeste im Freien können bis höchstens 1000 Besuchern stattfinden. Hier ist ein negativer Test notwendig. Eine Testpflicht bersteht außerdem weiterhin in Tierhäusern und Gebäuden von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Indoor-Spielplätzen, Freizeitparks, Saunen und Dampfbädern sowie Spielhallen und -banken.

Private Feiern können wieder mit bis zu 50 Personen stattfinden.