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Eigentümer müssen für 2008/09 zahlen Abwasserabgabe: 880 Bescheide sind verschickt

Von Andrea Schröder 06.04.2013, 03:14

Wer sein Abwasser dezentral entsorgt, muss eine Abwasserabgabe bezahlen, wenn die Anlage nicht den Umweltansprüchen genügt. Der Wasserverband Havelberg hat jetzt Bescheide verschickt - für die Jahre 2008/09.

Havelberg l Zu Ostern haben 880 Grundstückseigentümer im Bereich des Trink- und Abwasserzweckverbandes Havelberg einen Bescheid bekommen zur Zahlung der Abwasserabgabe für die Jahre 2008/09. Das hat bei manchen für Verwunderung gesorgt, schließlich liegt der Berechnungszeitraum schon einige Jahre zurück. Manch einer hat das Haus schon gar nicht mehr. Wie zum Beispiel Peter Hartmann aus Kamern. Dennoch muss er 17,90 Euro pro Person und Jahr bezahlen. Er hat die Stadtwerke, die für den Verband die Geschäfte führen, aufgesucht und um Klärung gebeten.

Der Wasserverband konnte erst jetzt die Bescheide verschicken, weil er erst Ende 2012 die Daten vom Land erhalten hat, erklärt Stadtwerke-Chef Günter Hasstedt. Grundlage für die Abwasserabgabe ist ein Bundesgesetz. Demnach muss für abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen, die noch nicht über eine biologische Reinigungsstufe verfügen, diese Umweltabgabe bezahlt werden. Stichtag für die Berechnung ist der Juni eines Jahres. Das Landesverwaltungsamt schickt dem Verband die Unterlagen zu, der Wasserverband ist beauftragt, die Abgabe einzufordern. Es geht um Abwasseranlagen, die nicht auf dem Stand der Dinge sind.

Im Bereich des Verbandes wird noch bei 25 Prozent der Einwohner das Abwasser dezentral entsorgt, berichtet Betriebsingenieurin Anja Asche. Bis zum 1. Januar 2010 hätten alle Anlagen umgerüstet sein müssen, Kleinkläranlagen also eine biologische Reinigungsstufe und Sammelgruben einen Dichtigkeitsnachweis erbringen müssen. Dann sind sie abgabenfrei. In den Jahren 2008/09 waren das erst rund 30 Prozent der dezentralen Anlagen. Bis 2012 ist deren Zahl auf 55 Prozent angestiegen. Das heißt allerdings, dass fast die Hälfte der Anlagen immer noch nicht umweltgerecht angelegt sind.

Der Landkreis fordert Eigentümer von Kleinkläranlagen auf, sie in Ordnung zu bringen. Bei Sammelgruben wird der Verband aktiv, wenn die Ausfuhrmengen nicht plausibel sind. Dann werden die Eigentümer aufgefordert, die Anlage wasserdicht zu machen, sagt Anja Asche. Die durchschnittliche Ausfuhrmenge liegt pro Person bei 29 Kubikmetern pro Jahr. Zwar ist das Verbrauchsverhalten unterschiedlich und kann zum Beispiel niedriger sein, wenn eine Person oft nicht zu Hause wohnt. Doch wenn ein bestimmtes Maß unterschritten wird, wird der Wasserverband aktiv.

Rückwirkende Forderungen sind rechtmäßig

Dass die Abwasserabgabe für 2008/09 rückwirkend kassiert wird, ist rechtmäßig, sagt Günter Hasstedt. Eine Verjährung gibt es dafür nicht. Auch für die folgenden Jahre wird der Verband die Bescheide verschicken, wenn er die Daten vom Land hat. Mit kritischen Fällen, die vom Gesetzgeber nicht beachtet wurden, muss der Wasserverband umgehen. Fakt ist, dass der jeweilige Grundstückseigentümer des Berechnungsjahres angeschrieben wird. Sollte dieser verstorben sein, richtet sich der Verband an die Erben. Bei Verkäufen müsste normalerweise im Kaufvertrag geregelt sein, wie mit rückwirkend zu zahlenden Gebühren umgegangen wird, was auch Erschließungsbeiträge betreffen könnte. Dennoch wird der Verband auf einigen Forderungen wohl sitzenbleiben. Etwa dann, wenn das Erbe für ein Grundstück ausgeschlagen wurde oder der Eigentümer im Ausland nicht auffindbar ist.

Wer Fragen hat, kann sich an die Stadtwerke wenden, bietet Günter Hasstedt an.