Gefahrenabwehr Im Elbe-Havel-Land müssen alle Hunde an die Leine
Seit diesem Jahr gilt in der Verbandsgemeinde eine komplett neu aufgestellte Gefahrenabwehrverordnung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
16.01.2024, 16:23
Elbe-Havel-Land. - Mit Jahresbeginn ist in der Verbandsgemeinde eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft getreten. Lange und mehrfach hatten die Ausschüsse und Räte darüber diskutiert, im Vorjahr verabschiedete der Verbandsrat dann die Verordnung.