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Gefahrenabwehr Im Elbe-Havel-Land müssen alle Hunde an die Leine

Seit diesem Jahr gilt in der Verbandsgemeinde eine komplett neu aufgestellte Gefahrenabwehrverordnung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Von Ingo Freihorst 16.01.2024, 16:23
Die Eisdecken - hier auf dem Klietzer See -  sind momentan schon wieder sehr dünn.  Das Betreten erfolgt laut Satzung auf eigene Gefahr. Auch Löcher darf man nicht ins Eis schlagen und kein Eis mitnehmen.
Die Eisdecken - hier auf dem Klietzer See - sind momentan schon wieder sehr dünn. Das Betreten erfolgt laut Satzung auf eigene Gefahr. Auch Löcher darf man nicht ins Eis schlagen und kein Eis mitnehmen. Foto: Ingo Freihorst

Elbe-Havel-Land. - Mit Jahresbeginn ist in der Verbandsgemeinde eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft getreten. Lange und mehrfach hatten die Ausschüsse und Räte darüber diskutiert, im Vorjahr verabschiedete der Verbandsrat dann die Verordnung.