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Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Klötze schaut nach Magdeburg: Darf Skandal-Ordnungsamtsleiter Ulf D. zurück an seinen Arbeitsplatz?

Klötzes Ex-Ordnungsamtsleiter wurde vor einem Jahr nach diversen Vergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Er ging in Berufung. Jetzt entscheidet das Oberverwaltungsgericht. Es geht um alles oder nichts.

Von Markus Schulze und Gesine Biermann Aktualisiert: 20.03.2025, 11:53
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entscheidet sich, wie es mit Ulf D. weitergeht.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entscheidet sich, wie es mit Ulf D. weitergeht. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa

Klötze/Magdeburg. - Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) geht es am 20. März 2025 um den früheren Klötzer Ordnungsamtsleiter Ulf D. Dieser war im Februar 2019 nach diversen Vergehen vom Dienst suspendiert worden.