Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Klötze schaut nach Magdeburg: Darf Skandal-Ordnungsamtsleiter Ulf D. zurück an seinen Arbeitsplatz?
Klötzes Ex-Ordnungsamtsleiter wurde vor einem Jahr nach diversen Vergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Er ging in Berufung. Jetzt entscheidet das Oberverwaltungsgericht. Es geht um alles oder nichts.
Aktualisiert: 20.03.2025, 11:53

Klötze/Magdeburg. - Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) geht es am 20. März 2025 um den früheren Klötzer Ordnungsamtsleiter Ulf D. Dieser war im Februar 2019 nach diversen Vergehen vom Dienst suspendiert worden.