Mit Blaulicht und Sirene unterwegs Bahn frei für Notdienst der Städtischen Werke Magdeburg
Magdeburg l Im Stadtgebiet von Magdeburg und auch in Schönebeck einschließlich Elbenau kann es Fußgängern, Rad- und Autofahrern künftig passieren, dass sie den Weg frei machen müssen für die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) - mit Blaulicht und Einsatzhorn genießen sie ähnliche Rechte wie die Feuerwehr. Und zwar ab sofort. Denn zum einen sind Einweisung und Schulung für die sieben für den Blaulichtdienst vorgesehenen Mitarbeiter abgeschlossen. Zum anderen ist die Ausrüstung des Volkswagen T5 mit dem markanten Schriftzug des Energieversorgers - die Farbe nennt sich übrigens "Pantone 3145" - abgeschlossen: Auf dem Dach befindet sich jetzt ein Balken mit der Aufschrift "Gasnotdienst", an dem rechts und links LED-Leuchten das blaue Licht blinken lassen. Wahlweise können sie auf Baustellen auf ein gelbes Blinklicht umgeschaltet werden.
Johannes Kempmann ist Technischer Geschäftsführer der SWM und erläutert den Grund für die Sonderrechte auf den Straßen: "Für uns gelten ,Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen`." Diesen zufolge gilt für den Entstörungs- und Bereitschaftsdienst eine Planungsgröße von 30 Minuten. In dieser Zeit müssen die Mitarbeiter des Versorgers zur Stelle sein, wenn an einer Stelle Erdgas aus Leitungen und Anlagen der öffentlichen Gasversorgung austritt oder auch schon, wenn Schilderungen von Zeugen darauf schließen lassen, dass schnellstmöglich mit der Sicherung eines Gaslecks begonnen werden muss.
Johannes Kempmann ergänzt: "Magdeburg hat genau die Größe, bei der wir diese halbe Stunde nicht zu jeder Zeit an jeder Stelle des Gasnetzes sicherstellen können." Das ist heute bereits im Berufs-, Feierabend- und Veranstaltungsverkehr oder im Falle von Umleitungen auf der A2 oder der A 14 so - und das wird spätestens mit dem Beginn neuer großer Straßenbauprojekte wie dem Bau des Tunnels am Hauptbahnhof nicht besser werden. Der Technische Geschäftsführer der SWM unterstreicht die Bedeutung der 30-Minuten-Regelung: "Wenn wir diese Zeit bis zum Beginn der ersten Sicherungsarbeiten nicht einhalten können, dann kann das auch rechtliche Folgen für unser Unternehmen haben."
Konrad Zimmermann ist Bereichsleiter Anlagen- und Netzservice und blickt auf das vergangene Jahr zurück: "Wir hatten mindestens drei Fälle, in denen wir die Zeit nicht einhalten konnten." Wäre es zum großen Knall gekommen, hätten die SWM also in mindestens drei Fällen arge Erklärungsnöte gehabt.
Trotz aller Eleganz der flotten Einsatzfahrt dürfte das SWM-Blaulicht in Magdeburg jedoch die Ausnahme bleiben. Konrad Zimmermann erläutert: "Der Einsatz der Sondersignale ist nur in wirklich dringenden Fällen erlaubt - andernfalls setzen sich die Mitarbeiter auch über eine Dienstanweisung von uns hinweg." Die engen Regeln besagen beispielsweise, dass der Blaulichteinsatz eng abgestimmt werden muss mit den Dispatchern in der Leitzentrale für den Gasbereich der Städtischen Werke. Zudem muss der Einsatz auch genau dokumentiert werden, damit die Notwendigkeit für die extraschnelle Fahrt durch die Stadt auch im Nachhinein nachvollzogen werden kann.
Einer der sieben Mitarbeiter, die künftig mit Blaulicht zum Noteinsatz am Gasleck eilen dürfen, ist Uwe Bode-Härtel. Seit 1984 ist der Gas-Monteur in der Magdeburger Energieversorgung beschäftigt und sagt: "Nein, es ist wohl kaum so, dass es irgendeinem von uns in den Fingern juckt, mit Blaulicht durch die Gegend zu brausen." Klar: Jedes Mal, wenn Gas ausströmt, bedeutet das auch eine Gefahr, solange das Leck nicht geschlossen ist.
Dass das Blaulichtfahrzeug der Magdeburger auch in Teilen Schönebecks fahren dürfe, hat übrigens einen ganz praktischen Grund: Die diensthabenden Mitarbeiter nehmen es mit nach Hause. Und aus Stadtteilen wie Salbke oder Westerhüsen sind beispielsweise Pechau und Randau-Calenberge schneller zu erreichen über die Elbbrücke in Schönebeck als über Strom- oder Nordbrückenzug im Herzen der Landeshauptstadt.