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Ratsantrag Hunde aus dem Magdeburger Tierheim sollen drei Jahre von der Steuer befreit werden

Statt bisher einem Jahr sollen Hunde aus dem Tierheim künftig drei Jahre von der Steuer befreit werden. Die FDP/Tierschutzpartei greift damit einen bereits abgelehnten AfD-Antrag auf und bringt ihn erneut vor den Stadtrat.

Von Karolin Aertel Aktualisiert: 16.07.2021, 10:06
96 Euro Hundesteuer zahlen Halter in Magdeburg für ihren  Ersthund. Stammt der Hund aus dem Tierheim, wird Haltern das erste Jahr erlassen.  Sowohl jüngst die AfD als auch aktuell FDP/Tierschutzpartei fordern drei Jahre Steuerbefreiung.
96 Euro Hundesteuer zahlen Halter in Magdeburg für ihren Ersthund. Stammt der Hund aus dem Tierheim, wird Haltern das erste Jahr erlassen. Sowohl jüngst die AfD als auch aktuell FDP/Tierschutzpartei fordern drei Jahre Steuerbefreiung. Foto: Karolin Aertel

Magdeburg - Wer sich für die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim entscheidet, dem ist bisher ein Jahr lang die Hundesteuer erlassen worden. Die Ausweitung auf drei Jahre Steuerbefreiung beantragt nun die Ratsfraktion aus FDP und Tierschutzpartei. Rückenwind erhält sie dabei von der Stadtverwaltung, die darin nicht nur höhere Vermittlungschancen sieht, sondern auch eine Kostenersparnis. Allerdings ist der beinah wortgleiche Ratsantrag schon einmal gestellt worden. 2019 beantragte die AfD-Fraktion, die Hundesteuerbefreiung von ein auf drei Jahre hochzusetzen. Im Stadtrat wurde dies im Dezember 2020 mehrheitlich abgelehnt. Verständlich, dass die AfD-Ratsmitglieder nun mit Argwohn auf die neuerliche Behandlung des Antrages blicken. Ist es keine inhaltliche Frage, sondern eine Frage der Parteizugehörigkeit, die über das Abstimmungsergebnis eines Antrages entscheidet?

Steuerbefreiung, aber kein Steuersatz als Ersthund

Die Antwort dürfte zur Ratssitzung im Oktober zu erwarten sein. Zuvor wandert der Antrag durch Rechts-, Sozial- und Finanzausschuss – so wie im vergangenen Jahr auch schon. Einziger Unterschied zwischen AfD- und FDP/Tierschutzparteiantrag: Die AfD ging einen Schritt weiter und wollte nicht nur die Steuerbefreiung für drei Jahre in der Hundesteuersatzung verankern, sondern auch den Steuersatz. So sollte nach Ablauf der dreijährigen Steuerfreiheit für den Tierheimhund der Steuersatz einem Ersthund entsprechend angesetzt werden. Im aktuellen Ratsantrag verzichten FDP/Tierschutzpartei auf diesen Zusatz.

Dennoch: Der Grundgedanke bleibt derselbe. Das Tierheim soll entlastet werden. Und auch die Stellungnahme der Stadt gleicht der aus dem Jahr 2020.

Darin heißt es: „Durch die Verlängerung der Befreiung von der Hundesteuer auf drei Jahre wird nach Einschätzung des Gesundheits- und Veterinäramtes die Wahrscheinlichkeit verbessert, einen Hund aus dem Tierheim zu vermitteln.“

Bis zu 400 Euro Kostenersparnis

Sowohl die Kostenersparnisse als auch die Vermittlungschancen würden durch die Verlängerung der Steuerbefreiung steigen. Die Steuermindereinnahme belaufe sich bei Verlängerung der Befreiung um zwei Jahre für diese zwei Jahre auf 192 Euro je Hund. Dem stehen direkt ersparte Aufwendungen für die Hundehaltung von geschätzt 200 bis 400 Euro pro Hund und Jahr für Futter und Tierarztkosten gegenüber. Die Verwaltung befürworte daher die Verlängerung der Steuerbefreiung.