Strom und Gas Städtische Werke Magdeburg: Technische Schwierigkeiten - Entlastung verzögert sich
Die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) haben technische Schwierigkeiten die Preisbremsen für Strom und Gas pünktlich an die Kunden weiter zu geben. Wie es jetzt weitergeht.
Magdeburg - Pünktlich zum 1. März 2023 werden die Kunden der Städtischen Werke Magdeburg (SWM) noch nicht alle wissen, inwieweit sich die Preisbremsen für Strom und Gas für sie konkret auswirken. Die SWM schaffen es technisch nicht, die komplexen Regelungen direkt zum 1. März umzusetzen. Wie es jetzt weitergeht.
Um die Belastung für Strom- und Wärmekunden angesichts der angespannten energiepolitischen Lage zu dämpfen, hatte die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Im März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt.
Strom und Gas - Preisbremse verzögert sich
Allerdings haben die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) technische Schwierigkeiten, ihre Kunden rechtzeitig individuell zu informieren, wie konkret sich die Preisbremsen für sie auswirken. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
▶ Was ist der Grund für die Verzögerung?
„Schlicht gesagt, ist das Gesetz zu komplex, um es in all seinen Facetten rechtzeitig sowie steuerrechtlich und buchhalterisch richtig umzusetzen“, erklärt SWM-Sprecherin Anja Keßler-Wölfer. Hinzu komme die unterschiedliche Auslegung einzelner Passagen des Gesetzes, die eine eindeutige Umsetzung verhindern würden.
▶ Was bedeutet das für die betroffenen Kunden?
Für alle Magdeburger Kunden in der Grundversorgung und in den Tarifen Spar, Natur und Regio, Heizstrom sowie den Profi-Tarifen werden die SWM zunächst keine Abschläge einziehen. „Wir versprechen uns von dieser Verschiebung, in der gewonnenen Zeit die gesetzlichen Forderungen so in die Abrechnungssysteme einzubinden, dass die individuellen Entlastungsbeträge hinterlegt sind. Daraufhin erstellen wir neue, reduzierte Abschlagspläne für alle betreffenden Kunden“, so die SWM-Sprecherin.
Die SWM gehen davon aus, dass die technische Umstellung innerhalb einer Woche umgesetzt sein wird. Über die dann gültigen Abschlagspläne werden die Kunden individuell und zeitnah informiert. Für alle Kunden im Onlinecenter soll diese Information unmittelbar verfügbar sein. Im Druck und Versand können mehrere Tage vergehen.
Auch für alle SWM-Kunden im Magdeburger Umland und im Gebiet der SWM-Marke Turbine sowie für alle Kunden mit Sonderverträgen werden die Städtischen Werke die staatliche Entlastung berücksichtigen. Hier werden die März-Abschläge wie gewohnt abgebucht.
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Strom- und Gas-Entlastungen im April
„Die Umsetzung der Entlastung sehen wir im April vor. Im April wird dann die Entlastung für die Monate Januar bis März vollzogen. Den Kundinnen und Kunden geht nichts verloren, ihre Entlastung beginnt lediglich mit einer Verzögerung.“
Kunden, die einen Dauerauftrag haben, oder monatlich überweisen, müssen selbst aktiv werden. Entweder sie setzen zunächst aus, bis sie den neuen, entlasteten Abschlag kennen, oder sie unternehmen vorerst nichts und überweisen den bisherigen Abschlag für März. Verloren gehe ihnen dadurch nichts, zu viel gezahlte Abschläge werden verrechnet, so die SWM-Sprecherin.
▶ Wie geht jetzt weiter?
„Weiterhin arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Dies sollte uns in Wochenfrist gelingen. Dann werden die Kundeninformationen gedruckt, so dass zeitnah alle Kundinnen und Kunden die Entlastung über ihre Abschlagspläne erfahren“, so die Sprecherin.
▶ Warum werden die Preise nicht generell gesenkt?
„Lange Zeit haben wir die hohen Preise von unseren Kunden ferngehalten und unsere Preisgarantien erfüllt. Dabei sind die Beschaffungskosten für Strom und Gas im Jahr 2022 extrem angestiegen. Um die Versorgung zu sichern, mussten wir zu hohen Konditionen einkaufen“, so die SWM-Sprecherin. Die Weitergabe der Kosten an die Kunden hätten die SWM während der Energiekrise möglichst herausgezögert.
„Trotz der sprunghaft gestiegenen Einkaufspreise in der Energiemarktkrise haben wir unsere Kunden wesentlich günstiger versorgt und vereinbarte Preisgarantien erfüllt. Sobald die Preisgarantien unserer Kunden auslaufen, müssen wir aus diesem Grund aber weiterhin unsere Preise anpassen. Natürlich wird sich auch die momentane Senkung der Einkaufspreise auf unser Preisangebot auswirken“, erklärte die Sprecherin weiter.
Allerdings geschehe das genauso zeitlich verzögert, wie es auch bei der Erhöhung der Preise passiert ist. Im Verlauf des Jahres sei eine entsprechende Angleichung der Tarifpreise zu erwarten.
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Hintergrund: Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung
Vom 1. März bis 31. Dezember 2023 wirkt die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse. Für die Monate Januar, Februar und März 2023 gilt diese rückwirkend. Für ein Entlastungskontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.
Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der genannte, vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Um davon zu profitieren, müssen die Kunden nichts weiter tun. Die Abschläge werden automatisch angepasst und die Kunden erhalten eine neue Abschlagsinformation.