Stadtordnung Taubenfüttern in Magdeburg verboten
Dürfen Katzen, Tauben oder Enten in Magdeburg gefüttert werden? Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra klärt auf.
Volksstimme: Dürfen Katzen, Tauben und jagdbares Wild in der Stadt gefüttert werden?
Kerstin Kinszorra: Das Füttern von wildlebenden Tauben, Katzen und jagdbarem Wild ist im Stadtgebiet nur an durch die Landeshauptstadt Magdeburg gekennzeichneten Futterplätzen gestattet.
Für welche Tiere gibt es diese Futterplätze?
Für Katzen gibt es entsprechend gekennzeichnete Plätze.
Gibt es Ausnahmen in Sachen Füttern?
Ja, Wasservögel dürfen unabhängig von gekennzeichneten Futterplätzen gefüttert werden.
Welche Vorschriften regeln das Füttern der wildlebenden Tiere?
Der Paragraf 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg sowie das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt.
Was droht Bürgern, die an nicht gekennzeichneten Futterstellen trotzdem die wildlebenden Tiere füttern?
Bürger, die gegen das Fütterungsverbot verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Anmerkung der Redaktion: Mitglieder des Magdeburger Tierschutzvereins 1893 haben sich zu diesem Thema an die Volksstimme gewandt und erklärten: 2012 habe der Verein insgesamt 35 Futterstellen beim Magdeburger Ordnungsamt angemeldet. Alle 35 Plätze seien vom Ordnungsamt genehmigt und gekennzeichnet worden. „Die Katzen werden an unseren Futterstellen nicht nur gefüttert, sondern auch medizinisch betreut bei Verletzungen und sichtbaren Erkrankungen und alle Katzen wurden auf Kosten des Vereins kastriert“, heißt es vom Tierschutzverein.