Ritual aus Schweden Verbrennen von Weihnachtsbäumen soll bald auch in Magdeburg erlaubt sein
Vielerorts ist es längst erlaubt. Nun soll das Verbrennen von Weihnachtsbäumen auch in der Landeshauptstadt gestattet werden. Wann und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen soll.
Magdeburg. - Das Verbrennen des Weihnachtsbaumes gilt als letztes Leuchten vorm Ende der Weihnachtszeit. In Skandinavien ist es eine uralte Tradition, die am Sankt-Knuts-Tag, dem 13. Januar, das Ende der Weihnachtszeit symbolisiert. Obgleich die Tradition aus dem Norden längst auch in Deutschland beliebt ist, war das Verbrennen von Weihnachtsbäumen in Magdeburg in den vergangenen Jahren untersagt. Zwar wurde der Ritus vereinzelt auch schon in Magdeburg durchgeführt – letztmals 2013 in Randau – galt in den vergangenen Jahren aber als verboten. Das soll sich nun ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen soll ab 2025 der Baum auch in der Landeshauptstadt in Flammen aufgehen dürfen.
Genehmigung als Brauchtumsfeuer
Wie Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Jörg Rehbaum in einem Ratspapier informiert, könne das Weihnachtsbaumverbrennen im Rahmen eines Brauchtumsfeuers analog zu Osterfeuern gewertet werden. Grundlage für die Änderung sei die Rechtssprechung, die darin ein Verwerten von Abfällen sehe. Die Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich und dienen der Pflege des Brauchtums – ein zentraler Aspekt, der sie von der reinen Abfallentsorgung unterscheidet. Nach wie vor verboten bleibt es, Weihnachtsbäume zum Zwecke der Abfallbeseitigung in Brand zu setzen.
Anmeldung beim Ordnungsamt nötig
Wie Rehbaum erklärt, müsse das Verbrennen der Weihnachtsbäume dem Ordnungsamt vorher schriftlich angezeigt werden. Eine abfallrechtliche Genehmigung für die Durchführung einer solchen Brauchtumsveranstaltung sei nicht nötig. Der Ablauf muss von der Freiwilligen Feuerwehr begleitet und eine Gefährdung des Allgemeinwohls ausgeschlossen werden. Zudem sei sicherzustellen, dass ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt wird. Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes muss dabei unter 25 Prozent liegen. Auch ist der Schmuck von den Bäumen zu entfernen und darf nicht mit verbrannt werden.
Früherer Antrag zunächst abgelehnt
Dass das Weihnachtsbaumverbrennen, was in Skandinavien als Knut-Fest mit Spielen wie Weihnachtsbaumweitwerfen zelebriert wird, nun auch in der Landeshauptstadt Einzug halten soll, fußt auf einer Initiative des Ortschaftsrates Beyendorf-Sohlen. Dieser hatte bereits zum Jahresbeginn 2024 einen entsprechenden Rats-antrag vorgelegt.
In einer ersten Stellungnahme zu diesem Antrag erteilte Rehbaum dem Vorhaben noch eine Absage. Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen stehe nicht im Einklang mit dem Abfall-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht. „Eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuer, in dem Weihnachtsbäume verbrannt werden sollen, dürfte nicht erteilt werden“, hieß es noch im Februar. Rehbaum sah in dem Verbrennen formal keine Brauchtumspflege, sondern das Beseitigen von Abfällen. Zudem verwies er in der damaligen Stellungnahme auf Aspekte der Luftverschmutzung und des Tierschutzes. Urteile beispielsweise des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgericht Arnsberg attestierten dem Weihnachtsbaumverbrennen unter bestimmten Voraussetzungen hingegen durchaus Brauchtumsaspekte. Folglich änderte die Stadtverwaltung ihre Position und plant nun, das Knut-Fest auch in Magdeburg zu ermöglichen.
Satzungen müssen angepasst werden
Dazu seien nun alle nötigen Verordnungen, Satzungen, etc. derart anzupassen, dass eine solche Veranstaltung unter Aufsicht geschulten Fachpersonals wie zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehren genehmigt werden kann.