Instabiler Elbübergang Zeitdruck beim Brückenbau
"Ersatzneubau Strombrückenzug" lautet das Schlagwort für das aktuell
wohl dringlichste Verkehrsbauprojekt in Magdeburg. Ein neues
Informationspapier aus dem Baudezernat zeigt den Planungsstand auf.
Magdeburg l 2019 lautet die Zielzahl mit Blick aufs Gesamtprojekt. In genau fünf Jahren soll der neue Strombrückenzug stehen - zwei neue Brücken über Zoll- und Alte Elbe und eine komplett neue Führung und Anbindung von Nah- und Individualverlehr ans bestehende Straßennetz. Allerdings: Bis 2019 hat die Stadt keine Zeit, den alten Elbübergang so wie er ist weiterzubetreiben. Der Anna-Ebert-Brücke über die Alte Elbe droht ob ihres denkbar schlechten Zustands bereits in vier Jahren die Sperrung (siehe nebenstehender Beitrag). Die Lage ist akut.
Die Information aus dem Baudezernat geht auf diesen Umstand unter Punkt "2.2.4. Grundhafte Sanierung der Anna-Ebert-Brücke" ein und weist als "1. Phase" die Instandsetzung bei "Aufrechterhaltung des Verkehrs" und zwecks Bauwerkssicherung während des Brückenneubaus aus. Nach 2019 muss die Brücke keine Straßenbahnen und keinen Schwerlastverkehr mehr schultern, aber bis dahin muss sie es erst einmal schaffen.
Indes ist die Vorplanung für die neuen Brückenbauwerke abgeschlossen. Demnach soll die Alte Elbe künftig ein Bauwerk am "Pylon mit geraden Stielen" überspannen, lichtgrau und "so filigran wie möglich", samt Aufenthaltsbereichen für Fußgänger mit "Sichtbeziehungen elbaufwärts sowie elbabwärts". Unspektakulärer kommt laut Vorplanung der neue Überweg über die Zollelbe daher: "einhüftiger Rahmen in Verbundbauweise" auf einer "Tiefgründung mit Bohrpfählen". Ebenfalls abgeschlossen ist die Vorplanung für die nötige Verlängerung/Instandsetzung der bestehenden Strombrücke, die künftig unter dem Namen "Neue Strombrücke" firmiert.
Bis zum Baustart allerdings muss die Stadt eine Vielzahl weiterer Planungen und vor allem Gutachten vorlegen; Beispiele: wirtschaftliche Untersuchung, verkehrstechnische Untersuchung, Luftschadstoffgutachten, schall- und schwingungstechnisches Gutachten, elektromagnetisches und Lichtimmissionsgutachen ... Sie müssen vorliegen, um eine entscheidende Hürde zu nehmen - das Planfeststellungsverfahren. Im Herbst 2016 wird mit dessen Abschluss gerechnet, im Frühjahr 2017 mit dem Baustart.