Tierseuche Vogelgrippe: Toter Schwan am Ahlumer See im Altmarkkreis Salzwedel gefunden
Im Altmarkkreis Salzwedel gibt es einen erneuten Ausbruch der Geflügelpest, im Volksmund Vogelgrippe genannt. Das Virus wurde bei einem toten Schwan nachgewiesen .

Ahlum (me) - Im Altmarkkreis gibt es einen neuen Fall der Geflügelpest. Spaziergänger haben einen Schwan tot am Ahlumer See gefunden und das Veterinäramt des Altmarkkreises informiert, teilt das Presseteam mit. Bereits am 3. Januar wurde das Tier zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal übersandt. Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte am 7. Januar den Virusnachweis.
Es ist bereits der zweite Nachweis des hochpathogenen Virus vom Typ H5N1 im Altmarkkreis, nachdem am 10. Dezember ein Ausbruch der als Geflügelpest bezeichneten Aviären Influenza in einem Putenbestand in Rohrberg bestätigt wurde.
Weitere Restriktionsmaßnahmen gibt es aufgrund des erneuten Ausbruchs nicht. Die Schutzzone gegen die Geflügelpest in der Ortschaft Rohrberg und die damit zusammenhängenden Maßnahmen wurden am 30. Dezember aufgehoben. „Das betroffene Gebiet – die Ortschaften Ahlum, Beetzendorf, Rohrberg und Wohlgemuth – wird für die Dauer von neun Tagen in die Überwachungszone übergeleitet“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich auf Anfrage.
Generelle Stallpflicht
Das Veterinäramt verweist auf die weiterhin geltende generelle Stallpflicht für Geflügel. Zudem sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Kreisgebiet untersagt. „Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Geflügels vor der hochansteckenden Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten und enormem wirtschaftlichem Schaden einhergeht“, informiert das Presseteam.
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an die Allgemeinverfügung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro bestraft werden kann. Aufgrund der angespannten Seuchenlage werden Mitarbeiter des Veterinäramtes verstärkt kontrollieren.
Wer seine Geflügelhaltung beim Kreis nicht angemeldet hat, sollte dies unter 03901/84 04 16 nachholen. Totfunde von Wildvögeln sollten ebenfalls dort gemeldet werden.
Wenn in einem Bestand verstärkt Verluste oder auffälliges Verhalten der Tiere auftreten, sollte unverzüglich ein Tierarzt hinzugezogen werden.