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Landtagswahl Sachsen-Anhalt Wahlplakatierung: Was in Salzwedel erlaubt ist und was nicht

Wo, in welcher Zahl und in welchem Zeitraum die Parteien zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021 der Stadtverwaltung zufolge in Salzwedel Wahlplakate aufhängen dürfen.

Von Alexander Rekow 14.05.2021, 13:45
Wahlplakate an der Neuperverstraße in Salzwedel.
Wahlplakate an der Neuperverstraße in Salzwedel. Foto: Malte Schmidt

Salzwedel - Kürzlich rumorte es heftig in Klötze beim Thema Wahlplakate (Volksstimme berichtete). Die dortige Stadtverwaltung hatte es versäumt, allen Parteien ein entsprechendes Dokument zukommen zu lassen, worin steht, wer wie viele Plakate aufhängen darf. Die Stadt musste schlussendlich nachjustieren und Fehler eingestehen.

Doch wie sind die Spielregeln diesbezüglich in der Kreisstadt? Stadtsprecher Andreas Köhler reagierte auf die Fragen der Volksstimme erst etwas verhalten und schickte Auszüge aus der Sondernutzungssatzung. Darin heißt es, dass die kleinen Plakate (A1) nur an den dafür vorgesehenen Lichtmasten mit Kabelbinder befestigt werden dürfen. Ob es im Umkehrschluss aber auch Lichtmasten gibt, die nicht dafür vorgesehen sind, blieb offen.

Spielraum für Interpretationen lässt der Stadtsprecher auch bei der Frage, wie sich das bei Plakaten an Kreuzungen und Einmündungen verhält: Stichwort Ablenkung. In einer ersten Antwort heißt es: „Wahlplakate oder Ähnliches im öffentlichen Verkehrsraum können Verkehrshindernisse darstellen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Fußgänger dürfen nicht übermäßig behindert werden.“ Ab wann Plakate aber ein Verkehrshindernis darstellen, blieb ebenfalls offen. Nach erneuter Nachfrage, wo denn nun nichts hängen dürfe, heißt es lediglich: „Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, sprich, es muss dann jeweils vor Ort geprüft werden.“ Wer also ein Wahlplakat aufhängt, scheint seinem Bauchgefühl vertrauen zu müssen.

Was hingegen klar ist: In Salzwedel dürfen, entgegen beispielsweise der Regelung in Gardelegen, mehrere Plakate an eine Laterne. „Eine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl gibt es nicht“, so Köhler: „Es können theoretisch so viele Plakate aufgehangen werden, wie die Satzung pro Partei erlaubt.“

Alles, was ranpasst

Demnach können auf dem Gebiet der Hansestadt Salzwedel 150 einzelne Kleinplakate oder 75 Doppelplakate in der Größe A1 genutzt werden. Wer all diese an eine Laterne bekäme, dürfte es somit machen. Neben den kleinen Plakaten können noch Großwerbeflächen aufgestellt werden. Davon aber nur maximal drei pro Partei und Wählergemeinschaft.

Was in der Satzung ebenfalls geregelt ist, ist der Zeitraum, in denen die Wahlplakate hängen dürfen. Nämlich sechs Wochen vor dem Wahltag am 6. Juni und bis spätestens fünf Tage danach. Dann müssen alle Plakatierungen wieder verschwunden sein.

Bisher habe das Ordnungsamt der Hansestadt Salzwedel noch keine Verstöße gegen diese Regeln festgestellt, hieß es. Was sich im Kreuzungsbereich ohne Vorgaben aber wohl auch schwierig gestalten dürfte. Sollte das Ordnungsamt aber doch einen Verstoß bemerken, wird es teuer. „Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden“, erklärt der Stadtsprecher.