Kreisverkehr Wer darf hier eigentlich zuerst?
Die Volksstimme greift in einer neuen Serie Verkehrssituationen in und um Salzwedel mit Polizei oder Fahrlehrern auf.
Salzwedel l Kreisverkehre, es könnte so einfach sein. Wären da nicht die anderen Verkehrsteilnehmer. Und so stellt sich manch Autofahrer situativ die grundlegende Frage: Wer darf hier eigentlich zuerst? Denn häufig ist am Kreisel Karl-Marx-Straße zu beobachten, dass ein Auto stoppt, den Fußgänger gehen lässt und der Nächste weiterfährt, ob noch Leute zu Fuß oder Radfahrer kommen oder nicht. Doch welches Verhalten ist korrekt? Wie so häufig steckt der Teufel im Detail, aber der Reihe nach.
Vorab: „Der Radweg ist Bestandteil der Fahrbahn, auch wenn er baulich von dem Teil für Kraftfahrzeuge getrennt ist“, weiß Frank Semisch vom Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel. Das heißt unterm Strich, dass der Radfahrer den Kreisel befährt, wie die Autos auch. „Dabei hat er vor den einfahrenden Fahrzeugen Vorrang, die ausfahrenden Fahrzeuge müssen den Radfahrer somit ebenfalls durchfahren lassen“, so Semisch. Doch einen kompletten Freifahrtschein haben die Radler am Kreisverkehr Karl-Marx-Straße auch nicht. Auch für sie gelten Regeln. Denn ebenso wie die Autofahrer, haben die Radfahrer das Rechtsfahrgebot zu beachten und dürfen nicht entgegengesetzt durch den Kreisverkehr. Denn im Falle eines Unfalls haften sie mit und begehen zudem eine Ordnungswidrigkeit.
Anders sieht das Ganze bei Fußgängern aus. „Diese sind natürlich nicht an das Rechtsfahrgebot gebunden, müssen aber beachten, dass sie beim Überqueren der Fahrbahn bei einem in den Kreisel einfahrenden Fahrzeug dessen Fahrbahn kreuzen und somit wartepflichtig sind“, erklärt der Polizist. Anders ist es, wenn das Auto aus dem Kreisverkehr kommt. Denn dann biegt das Auto im rechtlichen Sinne ab und der Fahrer muss Rücksicht auf den Fußgänger nehmen.
Wer nun glaubt, alles zu Kreisverkehren und den Umgang mit Fußgängern und Radfahrern zu wissen, der irrt. Denn ganz anders sieht es am Kreisverkehr Schillerstraße aus. Auf Höhe eines Discounters ist nämlich eine Querungshilfe, optisch ähnlich wie der Aufpflasterung am Karl-Marx-Straßen-Kreisel. Aber: „Am Kreisel Schillerstraße ist die Regelung eine andere. Die Querungshilfe (abgesenktes Hochbord und Durchwegung der Mittelinsel) sind hier nicht Bestandteil des Kreisverkehrs, hier haben sich Fußgänger und Radfahrer wie bei normalen Überquerungen von Straßen zu verhalten, also den Fahrverkehr durchfahren zu lassen“, erläutert Frank Semisch weiter.
Viele meinen es gut und warten, bis Radfahrer oder Fußgänger am Schiller-Kreisel die Straße gequert haben. Doch genau das kann zu gefährlichen Situationen führen. Denn das nachfolgende Auto muss dann eventuell abrupt bremsen, was wiederum zu Auffahrunfällen führen kann.
Grundsätzlich stellt der Kreisverkehr an der Karl-Marx-Straße für die Polizei aber kein Problem da. „Hier haben sich in den letzten drei Jahren neun Unfälle ereignet“, so Frank Semisch. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt. Fußgänger waren nicht involviert, ein Radfahrer hingegen schon. Jemand war mit einem Drahtesel auf einen Pkw aufgefahren.
Abschließend stellt der Polizist klar: „Wichtig ist an Kreisverkehren, insbesondere gilt das in unserer Stadt für den Kreisel Schillerstraße, dass sich die Kraftfahrer hier auch wie an anderen Kreuzungen verhalten.“ Also mit mäßiger Geschwindigkeit einfahren. Vorher sollte der Fahrer durch seine Geschwindigkeitsreduzierung den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass er die Vorfahrt gewährt. Denn häufig ist zu beobachten, dass Fahrer erst sehr spät ihr Tempo reduzieren und wie im Rennsport kurz vorher stark bremsen. Das wiederum stresst alle anderen, ist gefährlich und hat obendrein Verschleiß am Pkw zur Folge. Und nicht vergessen: Es wird nur beim Ausfahren geblinkt.