Urteil Zwei Jahre Haft für Nazi-Schläger
Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Stendal am Mittwoch Fabian M. aus Salzwedel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Salzwedel/Stendal l Es waren mehrere schwere Delikte, die die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vorwarf. Straftaten, die sich an unterschiedlichen Orten und zu verschiedenen Zeiten zugetragen haben sollen.
Der Übergriff des Quartetts auf einen damals 21-Jährigen aus dem Raum Klötze hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Am 30. Januar 2016 soll das Opfer am Salzwedeler Chüdenwall von Fabian M. und drei weiteren der rechten Szene zugeordneten Männer angegriffen, geschlagen und schwer verletzt worden sein. Im Vorfeld sollen diese mit einem Auto durch Salzwedel gefahren sein.
Als sie das Opfer Ecke Altperverstraße/Chüdenwall entdeckten, wendeten sie das Fahrzeug und folgten dem jungen Mann in den Chüdenwall. Mit Baseballschläger und einem Fahrradschloss sollen die Angeklagten das Opfer erst zu Fall und schließlich mit Schlägen malträtieret haben. Mit blutüberströmtem Kopf, gebrochenen Fingern und Schädel-Hirn-Trauma wurde das Opfer in das Altmark-Klinikum Salzwedel eingeliefert. Hinzu kommt, dass die Gewalttat eigentlich einem dem linken Spektrum zugeordneten Salzwedeler galt, es sich damit um eine Verwechslung handelte.
Doch das war nicht der einzige Vorwurf, mit denen sich die vier Männer an den sieben Prozesstagen seit dem 9. November 2017 konfrontiert sahen. Denn bereits 2015 soll einer der Angeklagten einen jungen Mann beim Maifeuer in Cheine bedrängt und angegriffen haben. Hintergrund war wohl der Zwist um eine Frau. Mehrere körperliche Auseinandersetzungen waren die Folge.
Zudem wurde Fabian M. vorgeworfen, im November 2015 mit einem der Angeklagten am Speicher eine Person ins Visier genommen zu haben. Bereits im Vorfeld der Tat will ein Zeuge im Inneren des Clubs Absprachen dazu gehört haben. Auf dem Außengelände der ehemaligen Diskothek setzte es eine Ohrfeige für das Opfer. Nachdem sich der Mann mit weiteren Zeugen in ein Auto geflüchtet hatte, soll M. laut Anklage die Tür zum Fahrzeug geöffnet und weitere Schläge gesetzt haben. Zudem wurde das Auto beschädigt.
Auch blieb es im Januar 2016 nicht bei der Tat am Chüdenwall. So soll Fabian M. eine junge Frau bedrängt und sie aufgefordert haben, ihm ihren Beutel auszuhändigen. Auf diesem hatte sich ein Aufnäher gegen Nazis befunden. Die Staatsanwaltschaft sah in diesem Fall den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an. Weiter im Jahr 2017: Im März soll Fabian M. wieder zugeschlagen haben. Erneut traf es einen jungen Salzwedeler, der der linken Szene zuzuordnen ist.
Der siebte und letzte Prozesstag am Mittwoch begann wie die anderen zuvor – mit aufwendigen Kontrollen. Erst durch eine Metalldetektor-Schleuse, anschließend kontrollierte ein Mitarbeiter der Justiz die Taschen. Während drei der Angeklagten bereits auf der Anklagebank Platz genommen hatten, wurde Fabian M. mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt.
Grund: Im Mai war er abermals straffällig in Erscheinung getreten. Nach einem Besuch im City-Club in Salzwedel hatte er wieder zugeschlagen und sein Opfer durch die Stadt gejagt. Für das Amtsgericht in Salzwedel Grund genug, M. für ein Jahr und sieben Monate zu einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Weil die Beweisaufnahme nach einer letzten Zeugenbefragung eines ehemaligen Salzwedeler Polizeibeamten abgeschlossen war, stand die letzte Verhandlung im Zeichen der Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen gefährlicher Körperverletzung für drei der Angeklagten jeweils eine Jugendstrafe über ein Jahr auf Bewährung. Anders im Fall Fabian M., denn für den Salzwedeler forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren – aber ohne Bewährung.
Das sah die Verteidigung von Fabian M. erwartungsgemäß anders. So sei es für den Verteidiger nicht erwiesen, dass sein Mandant den Beutel mit dem Aufnäher wirklich entrissen haben soll. „Sie hat bestärkt, dass er nicht an der Tasche zog“, erklärte der Anwalt. Auch bei der schweren Körperverletzung am 30. Januar plädierte der Verteidiger auf Freispruch: „Ich vermag es nicht zu erkennen, wie mein Mandant an der Körperverletzung mitgewirkt haben soll.“
So soll M. laut Verteidiger nur den Wagen gesteuert und als einziger nicht vermummt gewesen sein und nicht geschlagen haben. Auch die anderen Verteidiger entdeckten Ungereimtheiten in den Abläufen. So wurde zum Teil von den Anwälten versucht, den Schwarzen Peter jeweils einem anderen Angeklagten zuzuschieben. Beispielsweise ein Pullover, der von der Verteidigung einem der anderen Angeklagten zugeordnet wurde. Und weil das Opfer einen der Täter als flink beschrieb und einer der Angeklagten fülliger ist, wurde auch hier die Schuldfrage hinterfragt.
Das Gericht folgte aber der Staatsanwaltschaft. Zwei der Angeklagten bekamen eine Jugendstrafe zu 18 Monaten beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung. Fabian M. wurde zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.