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Gerichtsprozess Amtsgericht Schönebeck: Mann soll Bierdose auf seine Partnerin geworfen haben

Ein 42-jähriger Mann aus Zerbst soll im Alkoholrausch zwei Straftaten in Schönebeck begangen haben. Unter anderem habe er eine halb volle Bierdose auf seine Partnerin geworfen.

Von Paul Schulz 16.12.2023, 09:45
Ein 42-jähriger Zerbster ist unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amtsgericht Schönebeck angeklagt. Er soll eine Bierdose in Richtung Kopf seiner Partnerin geschmissen haben.
Ein 42-jähriger Zerbster ist unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amtsgericht Schönebeck angeklagt. Er soll eine Bierdose in Richtung Kopf seiner Partnerin geschmissen haben. Foto: Friso Gentsch / picture alliance / dpa

Schönebeck/Zerbst. - Ein 42-jähriger Mann aus Zerbst ist gleich wegen zwei Taten im Zusammenhang mit Alkohol im Schönebecker Amtsgericht angeklagt. So soll er im Mai 2023 in Schönebeck eine halb volle Bierdose auf seine Partnerin geworfen haben. Dabei habe er nur knapp den Kopf der Frau verfehlt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Zerbster deshalb wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung an. Darüber hinaus wird dem Mann auch eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen. So soll er – ebenfalls in Schönebeck – betrunken mit dem Rad gefahren sein.

„Ich habe aber sicher nicht mit Absicht auf den Kopf gezielt. Ich kann mich da auch gar nicht mehr dran erinnern, da war viel Alkohol im Spiel“, sagt der Angeklagte. Daraufhin liest Strafrichter Eike Bruns einen Passus aus dem dazugehörigen Polizeibericht vor. Demnach sei der Angeklagte in der Wohnung seiner Ex-Freundin in Schönebeck gewesen, um ein paar Sachen abzuholen. Als er eine Fahne von der Wand nehmen wollte, habe die Frau ihn angesprochen, woraufhin er die halb volle Dose nach ihr geworfen haben soll. „Ich wollte sie aber nicht am Kopf treffen – das ist ja meine Partnerin“, betont der Zerbster. Bruns entgegnet daraufhin lediglich: „Der Knast ist voll mit Männern, die ihrer Partnerin noch Schlimmeres angetan haben.“

Betrunken auf dem Rad

Ebenfalls aus dem Bericht der Polizei entnimmt Richter Bruns die Informationen, dass der Mann offenbar mit dem Rad vor der Polizei fliehen wollte. Zweimal sei der Zerbster beim Versuch auf das Rad zu steigen beinahe gestürzt, bevor der dann sich in Schlängellinien entfernte, heißt es im Bericht. Kurz darauf habe man den 42-Jährigen aber doch noch erwischt und einen Alkoholtest durchgeführt. Demnach soll der Mann rund 2,3 Promille intus gehabt haben.

Der Prozess gegen den Zerbster wird dann jedoch unterbrochen. Seine Freundin beziehungsweise Ex-Freundin und gegebenenfalls die Polizeibeamten sollen bei einem Fortsetzungstermin als Zeugen gehört werden.