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Gerichtsprozess Axt-Angreifer von Schönebeck: Landgericht Magdeburg fällt Urteil

Ein 44-Jähriger, der im Mai einen Mann in der Obdachlosenunterkunft in Schönebeck mit einer Axt angegriffen hat, kommt aufgrund einer seelischen Erkrankung in eine psychiatrische Einrichtung.

Von Paul Schulz 06.12.2024, 12:00
Im Magdeburger Landgericht ist am Donnerstag die Entscheidung gefallen: Ein 44-Jähriger aus Schönebeck wird als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im Magdeburger Landgericht ist am Donnerstag die Entscheidung gefallen: Ein 44-Jähriger aus Schönebeck wird als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Foto: Jens Wolf/dpa

Schönebeck/Magdeburg. - Nach insgesamt drei Verhandlungstagen ist am Magdeburger Landgericht am Donnerstag der Prozess gegen einen 44-jährigen Schönebecker zum Abschluss gebracht worden, der im Mai dieses Jahres in der Schönebecker Obdachlosenunterkunft mehrfach mit einer Axt auf einen Bewohner eingeschlagen hat. In dem Prozess ginge es vor allem darum zu klären, ob der Schönebecker psychisch krank ist und dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden sollte.