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Sanierung Calbe: Die Stadtsanierung endet jetzt offiziell

Grundstücksbesitzer,die bislang nicht freiwillig die Ablösebeträge gezahlt haben, müssen in den kommenden Monaten mit einem Bescheid aus der Stadtverwaltung rechnen.

Von Thomas Höfs 12.01.2024, 10:00
Schloßstraße in Calbe lag im Sanierungsgebiet.
Schloßstraße in Calbe lag im Sanierungsgebiet. Foto: Thomas Höfs

Calbe. - Mit dem Jahreswechsel hat der Stadtrat das Sanierungsgebiet in der Altstadt aufgehoben. Ende 1991 hatte der Stadtrat mit einem Beschluss das Sanierungsgebiet festgelegt. In den vergangenen Jahrzehnten nutzte die Kommune das Sanierungsgebiet, um immer wieder Fördermittel einzuwerben und in der Innenstadt einzusetzen. Nun ist das Programm nach einer Verlängerung offiziell beendet worden. Die Stadt muss nun von den Grundstückseigentümern innerhalb des Sanierungsgebietes einen sogenannten Ausgleichsbetrag einfordern.

Den konnten die Grundstücksbesitzer in den vergangenen Jahren bereits freiwillig leisten, hatte der Stadtrat immer wieder beschlossen und die Grundstückseigentümer mit kleinen Rabatten dazu ermuntert. Schließlich wurden in den vergangenen Jahrzehnten von den betroffenen Eigentümern keine Straßenausbaugebühren verlangt. Bei der Stadtsanierung funktioniert die Beteiligung der in dem festgelegten Gebiet liegenden Grundstücke anders.

Hier wird die Wertsteigerung der Grundstücke erfasst. So beschäftigt die Stadt Fachleute mit der Frage, wie sich der Grundstückswert innerhalb des Sanierungsgebietes in den einzelnen Straßen verändert habe, durch die vergangenen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt. Die Höhe des Ausgleichsbetrages hängt somit nicht vom Umfang der eingesetzten Städtebauförderungsmittel oder sonstigen Investitionen im Sanierungsgebiet ab, sondern allein von den durch die Sanierung bewirkten Bodenwertsteigerungen der Grundstücke, hieß es bereits in einer Beschlussvorlage für den Stadtrat vor sechs Jahren.

Der Anfangswert wird nicht zu einem Stichtag vor Beginn der Sanierung eingefroren, sondern unter Berücksichtigung der sich ändernden allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt, die durch Einflüsse der allgemeinen Wirtschaftslage, rechtlicher und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen hervorgerufen werden, zum Bewertungsstichtag fortgeschrieben, hieß es damals. Auf den Ausgleichsbetrag angerechnet werden Bodenwertsteigerungen, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat.

Das Verfahren der Ausgleichsbetragserhebung dient dazu, die Eigentümer im Sanierungsgebiet in angemessener Form an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme zu beteiligen, wurden die Grundstücksbesitzer innerhalb des Sanierungsgebietes schon frühzeitig darüber informiert, dass sie in der Zukunft an den Kosten beteiligt werden. Damit soll eine sogenannte Besserstellung gegenüber Eigentümern außerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebietes vermieden werden.

Die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen werden nicht von der Kommune ermittelt, sondern von den zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt. Der Ausschuss erstellte bereits 2009 eine besondere Bodenrichtwertkarte für das Sanierungsgebiet mit densanierungsunbeeinflussten Anfangswerten und sanierungsbedingten Endwerten. Die Wertzuwächse sind innerhalb des nun abgeschafften Sanierungsgebiets nicht einheitlich, sondern variieren zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter.

Grundstücksbesitzer, die bislang auf das Angebot der Stadt, die in der Zukunft geforderten Beträge mit einem Rabatt abzulösen, nicht eingegangen sind, müssen in diesem Jahr mit einem entsprechenden Bescheid aus der Verwaltung rechnen, in der die Kommune den Ausgleichsbetrag fordert.

Wie viele Grundstückseigentümer bislang von der freiwilligen vorzeitigen Ablösung Gebrauch gemacht haben, teilte Bürgermeister Sven Hause nicht mit. Ebenso ließ er offen, wie viele Bescheide seine Behörde in den kommenden Monaten nun erstellen müsse noch um welchen Betrag es sich dabei insgesamt handele.

Neu dürfte dies für die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht sein, da die Kommune sich mit den Ausgleichsbeträgen in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigte und eine freiwillige Ablösung immer wieder den Bürgern angeboten hatte.