Handys und Bildung In Schönebecks Schulen sind Mobiltelefone unerwünscht
Im Alltag sind Handys nicht mehr wegzudenken. Das technische Hilfsmittel nimmt den Menschen viele Arbeiten ab. Doch in Grundschulen sind sie nicht gern gesehen.

Schönebeck. - Sie sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken, erledigen größere sowie kleinere Dinge und vereinfachen somit den Alltag: Handys. Doch ab welchem Alter die Mobiltelefone genutzt werden sollten, darüber scheiden sich die Geister. Dabei im Fokus auch Schulen, speziell Grundschule. So hat Hessen einen Gesetzentwurf für ein landesweites Handyverbot an Schulen auf den Weg gebracht. Eine Option auch für Schönebeck und Sachsen-Anhalt?
Laissez faire im Land
Anders als Hessen gibt die Landesregierung in Magdeburg keine speziellen Vorgaben. Vielmehr überlässt es die CDU/SPD/FDP-Koalition den Schulen selbst zu entscheiden, wie sie dies handhaben. Das teilte das Bildungsministerium der Agentur DPA mit. „Wir können den Schulen und Lehrkräften vertrauen, sie setzen sich mit der Thematik intensiv auseinandern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. In Sachsen-Anhalt sei ein generelles Handyverbot nicht geplant.
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Und in Schönebeck? Die Volksstimme fragte bei den Grundschulen der Stadt nach, ob es eine einheitliche Regelung für die Schüler gibt. Gerade die Kinder von 6 bis 10 Jahren sollten weniger mit den elektronischen Geräte wie Handys oder Tablet in Berührung kommen. Dieser Ansicht ist die Krankenkasse AOK, die sich auf eine pädagogische Empfehlung des Medienberaters „Schau Hin“ beruft.
Demnach sollten Kinder ab 9, besser aber ab 12 Jahren ein Handy besitzen. Grund dafür ist, dass Kinder die Gefahren im Netz in dem Alter meist noch nicht einschätzen können. Die Realität ist aber eher, dass laut einer Studie von 2022 über 98 Prozent aller Kinder ab 6 Jahre ein Smartphone oder Tablet nutzen. Dabei sind die Kinder im Schnitt fast zwei Stunden (111 Minuten) im Netz unterwegs.
Entsprechend konzentrierte sich die Anfrage der Volksstimme auf die Grundschulen, nicht die weiterführenden Schulen. In Schönebeck gibt es sechs Grundschulen, davon fünf in der Stadt (Dr.-Tolberg, Käthe-Kollwitz, Karl-Liebknecht, Ludwig-Schneider und die Am Lerchenfeld) sowie die Grundschule in Plötzky. Wie händeln die Schulen eine mögliche Handynutzung in den Klassenräumen und auf Pausenhöfen? Die Schulen selbst können dies auf ihrem Gelände entsprechend entscheiden. Leider haben drei Schulen (Ludwig-Schneider, Dr.-Tolberg und Am Lerchenfeld) nicht auf die Anfrage reagiert.
Klares Nein
Ines Hausherr, Schulleiterin der Käthe-Kollwitz, macht dagegen deutlich, dass Mobiltelefone ausgeschaltet in der Tasche zu lassen seien. „Grundsätzlich sollen sie eigentlich zu Hause bleiben“, fügt sie hinzu. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Kinder aus gesundheitlichen Gründen immer erreichbar sein müssen.
Jana Hoffmann von der Karl-Liebknecht-Grundschule verweist auf den von der Schule am Schuljahresbeginn an die Eltern ausgegebenen Elternbrief, in dem die Handynutzung thematisiert wurde. Demnach ist es Schülern grundsätzlich verboten, Gespräche aufzunehmen und andere Schüler und Eltern zu fotografieren. „Handys, Smartphones oder Smartwatches sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und erst beim Verlassen des Geländes wieder einzuschalten.
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Bei Verstößen wird das Gerät einbehalten und verschlossen aufbewahrt, bis ein Erziehungsberechtigter es bei der Schulleitung abholt“, heißt es weiter. Für die mitgebrachten Geräte werde die Schule bei Verlust oder Beschädigung nicht haften.
Die Eltern haben den Brief unterschrieben. Widerstände habe es nicht gegeben. „Besorgte Eltern waren einverstanden, dass ein Handy mitgenommen werden darf, solange es ausgeschaltet ist und in der Schultasche verbleibt“, sagt Jana Hoffmann.
In der Grundschule Plötzky, so berichtet Birka Heinsdorf, sind die Vorgaben ähnlich. So dürfen die Schüler zwar ein Handy dabei haben, doch muss es sich in der Tasche und im Flugmodus befinden oder nicht eingeschaltet sein. „In ganz speziellen Ausnahmefällen dürfen die Schüler unter Aufsicht ihr Handy nutzen, um beispielsweise kurzfristig mit den Eltern etwas abzusprechen“, sagt sie.
Grundsätzlich ist die Nutzung des Mobiltelefons während der Unterrichtszeit verboten. „Der Fokus liegt auf dem Unterrichtsgeschehen beziehungsweise auf dem gemeinsamen Verbringen der Pausen. Dies soll nicht durch die Nutzung des Handys gestört werden“, begründet Heinsdorf. Den Eltern wurde dies auch entsprechend so vermittelt und es stehe auch so in der Hausordnung. Über dieses Vorgehen herrsche bei den Beteiligten (Eltern, Schülern und Lehrern) grundsätzliche Einigkeit.