Information Was tun bei unerwünschter Wahlwerbung?
Gleich drei Wahlen stehen beispielsweise im Ort Calbe an: Bürgermeister, Landtag und Bundestag müssen in diesem Jahr, nach der Landratswahl, neu auserkoren werden. Wen die vielen Wahlflyer im heimischen Briefkasten nerven, hat einen gewissen Handlungsspielraum.

Schönebeck/Calbe - Wer kennt das nicht? Eben schnell zum Briefkasten gelaufen, die aktuelle Ausgabe der Schönebecker Volksstimme schnell überflogen und kurz gefreut, dass keine neuen Rechnungen ins Haus geflattert kommen. Und dann der Schock: Unzählige Werbeprospekte.
Nun kommen im Superwahljahr noch eine Menge anderer Werbeflyer in den heimischen Briefkasten. Gemeint sind die Wahlflugblätter- und Handzettel der einzelnen Parteien oder Kandidaten. Und egal ob jetzt Bürgermeisterwahl in Calbe ist, oder der Land- beziehungsweise Bundestag neu auserkoren wird oder wie bei der schon abgelaufenen Landratswahl: Gegen die Flut an Gedruckten gibt es eine Welle an rechtlichen Möglichkeiten.
Simone Meisel vom Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt informiert in einer Pressemittelung: „Werbebriefe, Prospekte, Anzeigenblätter: Werbung landet häufig im Briefkasten. Doch viele Verbraucher sind genervt von der Werbeflut und vollen Briefkästen. Dieses Jahr kommt nach vorliegenden Beschwerden von Verbrauchern die Wahlwerbung verschiedener Parteien dazu. Auch erklärlich, da
angesichts der Pandemiesituation der klassische Straßenwahlkampf nur eingeschränkt möglich ist.“
Abhängig von der Zustellungsform
Weiter heißt es, wenn also Verbraucher keine Lust auf die vielen Werbeprospekte haben, können sie etwas aktiv dagegen vorgehen. Immer natürlich in Abhängigkeit der Zustellungsform. „Ein deutlich sichtbarer Aufkleber mit der Aufschrift ’Keine Werbung einwerfen’ auf dem Briefkasten sollte bei nicht adressierter Werbung helfen. Dabei ist egal, ob es sich um Wahlwerbung oder einen Flyer der neuen Pizzeria um die Ecke handelt - die verteilenden Personen haben das Werbeverbot zu akzeptieren. Sollten trotz des Aufklebers Flugblätter oder Postwurfsendungen von Unternehmen oder politischen Parteien eingeworfen werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den jeweiligen Absender anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen“, so Simone Meisel vom Referat Recht des landeseigenen Verbraucherschutz, dessen Vorsitz im Übrigen im Moment noch Bildungsminister Marco Tullner (CDU) innehält.
Weiter heißt es: „Bekommen Verbraucher jedoch persönlich adressierte Werbesendungen ist die Post verpflichtet, diese Briefe - und hierunter fallen auch Werbebriefe von Parteien - zuzustellen. Parteien, Wählergruppen und
andere Träger von Wahlvorschlägen dürfen Verbraucheradressen aus öffentlichen Adressverzeichnissen - beispielsweise beim Einwohnermeldeamt erfragen - und letztlich für Wahlwerbung nutzen.“ Kurzes Beispiel: Wenn ein Selbstständiger aus Schönebeck seine Adresse auf der Firmenwebseite hinterlegt hat, ist laut der Stiftung für Datenschutz im Wahlkampf die persönliche Wahlwerbung rechtens.
Handzettel und Co. sind nicht immer rechtens
Wenn aber eine Person aus Staßfurt per selbsterstelltem Suchplakat nach ihrem entlaufenen Haustier sucht, ist die personalisierte Wahlwerbung eindeutig nicht rechtskonform, da die Adresse nur für einen konkret eingegrenzten Zweck öffentlich gemacht wurde. Hier muss die entsprechende Partei vorab nachfragen, ob Wahlwerbung erwünscht ist.
„Grundsätzlich können Verbraucher persönlich adressierte Wahlwerbesendungen nur dadurch verhindern, dass sie der Übermittlung von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen beim Einwohnermeldeamt widersprechen“, ergänzt Meisel.
Generell gilt jedoch bei personalisierter Werbung: Betroffene haben Anspruch auf Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten. „Welche Daten sind gespeichert und woher kommen sie ? Und zum Zweck der Speicherung: Warum und wofür wurden diese Daten gespeichert?“
Die Stiftung Datenschutz informiert auf einem Dokument auf ihrer Internet-Webseite weiter: „Es müssen also Maßnahmen getroffen werde, um solche Anfragen bearbeiten und die notwendigen Löschungen durchführen zu können. Dies mag bei kleinen Kampagnen einfach sein, kann jedoch bei großen Datenbanken einen nicht unerheblichen Aufwand erzeugen.“