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Informantenschutz in Schönebeck Wie Whistleblower in Schönebeck geschützt werden

Hinweisgeberschutzgesetz: In der Schönebecker Stadtverwaltung können Missstände via Mail gemeldet werden. Der Salzlandkreis arbeitet noch daran, die gesetzlich geforderte Meldestelle zu schaffen.

Von Paul Schulz 04.09.2024, 06:00
Illegale Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder in der Verwaltung  melden und dabei die Informanten schützen – das soll das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleisten. In der Schönebecker  Verwaltung können Missstände via Mail gemeldet werden, in der Verwaltung des Salzlandkreises arbeitet man noch an der vorgeschriebenen Meldestelle.
Illegale Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder in der Verwaltung melden und dabei die Informanten schützen – das soll das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleisten. In der Schönebecker Verwaltung können Missstände via Mail gemeldet werden, in der Verwaltung des Salzlandkreises arbeitet man noch an der vorgeschriebenen Meldestelle. Foto: dpa

Schönebeck/Staßfurt. - Der wohl berühmteste Whistleblower oder Informant der letzten 20 Jahre ist Edward Snowden. Er enthüllte 2013 eine weltweite Spionage- beziehungsweise Überwachungsaffäre. Doch Whistleblower, Informanten, Hinweisgeber – oder wie man sie auch nennen möchte – gibt es auch im kleineren Rahmen. Auch am Arbeitsplatz oder in der Stadtverwaltung ist es denkbar, dass Menschen unlautere Tätigkeiten mitbekommen – aber was dann? Damit sich diese potenziellen Hinweisgeber nicht vor Repressalien fürchten müssen, gibt es ein Gesetz und einen Mechanismus, um sie zu schützen. Hier hat die Stadt Schönebeck der Kreisverwaltung des Salzlandkreises etwas voraus.