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Finanzen Darf es in Hecklingen eine Meinungsumfrage geben?

Der Hecklinger Bürgermeister sieht im Antrag der SPD-Fraktion einen Rechtsverstoß und kündigt Widerspruch an.

Von René Kiel 08.12.2024, 11:00
Über den Haushalt wird auch in Hecklingen immer wieder diskutiert.
Über den Haushalt wird auch in Hecklingen immer wieder diskutiert. Symbolfoto: IMAGO/Guido Schiefer

Hecklingen - Der Hecklinger Stadtrat beschäftigt sich am Donnerstag, 12. Dezember, mit dem Haushaltsplan für 2024 und dem Konsolidierungskonzept sowie der neuen Friedhofsgebührensatzung. Diese Punkte waren in der jüngsten Sitzung auf Antrag des SPD-Fraktionschefs Roger Stöcker und der AfD-Fraktion abgesetzt worden.

Zudem sollen dort mehrere Anträge der SPD beraten werden. Sie sehen vor, dass die Verwaltung bis zum 15. Januar ein Maßnahmepaket mit allen für die Beantragung von Bedarfszuweisungen notwendigen Maßnahmen vorlegt, am 18. oder 20. Februar eine Bürgerversammlung zu den Auswirkungen auf die Bürger organisiert und am 23. Februar zur Bundestagswahl eine Meinungsumfrage ermöglicht.

Eine erste Prüfung der Anträge habe einen Rechtsverstoß aufgezeigt, teilte Bürgermeister Hendrik Mahrholdt (parteilos) in der jüngsten Stadtratssitzung unter Hinweis auf das Kommunalverfassungsgesetz des Landes mit. Er kündigte an, in Widerspruch zu gehen, wenn der Stadtrat das dennoch beschließen sollte. In diesem Zusammenhang verwies er darauf, dass die Verwaltung viel Arbeit in die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2024 gesteckt habe. „Ob es uns im nächsten Jahr gelingen wird, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, steht in den Sternen“, sagte er.

Mario Schwarz (fraktionslos) unterstützte hingegen wie die AfD das Ansinnen von Roger Stöcker. „Die Bürgerbeteiligung ist gelebte Demokratie“, sagte er und fügte hinzu: „Schade, dass der Bürgermeister da nicht mitgeht.“

Gelebte Demokratie

Die für die Finanzen der Stadt zuständige Fachbereichsleiterin Katja Lehmann-Schmidt sagte, dass sie die Prüfung zu den SPD-Anträgen vorbereitet habe. Die Bedarfszuweisungen, die die Stadt beim Land beantragen wolle, seien lediglich dazu da, die Fehlbeträge der vergangenen Jahre abzubauen. Das werde die Haushaltssituation für die Zukunft nicht bessern, es der Kommune jedoch ermöglichen, Fördermittel für Investitionen zu beantragen. Sie könne nicht belegen, dass die Bedarfszuweisungen den Bürgern für die Zukunft eine Verbesserung bringen, sagte die Ressortchefin. Damit reagierte sie auf die Forderung von Roger Stöcker, dass das Maßnahmenpaket Aussagen über die vermutete Wahrscheinlichkeit des Erhalts von Bedarfszuweisungen geben und aufzeigen soll, welche Vorteile die Stadt und die einzelnen Bürger von diesen Zahlungen hätten. Auch der Bürgermeister hob die Chance auf Fördermittel hervor. Darüber hinaus könnte man weiteres Personal in den Bauhöfen zur Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzustellen.

AfD-Fraktionschef Christian Krause sprach zum Beispiel bei den Friedhofsgebühren von einer Erpressung der Bürger. „Sie werden immer mehr belastet“, meinte er. Sein Fraktionskollege Daniel Möller findet eine Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild gut.

„Wir wollen die Infrastruktur erhalten. Wir können uns nicht vor allem verweigern“, sagte Hendrik Mahrholdt.

Die Stadtratsvorsitzende Ethel-Maria Muschalle-Höllbach (WGH) hielt dem Bürgermeister vor, versucht zu haben, dass der Rat die Klagen gegen die Kreisumlageforderungen des Kreises einstellt, was nicht gelungen sei. „Die Stadt kann ihre Finanzprobleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen.“ Die aufgelaufenen Schulden seien größtenteils auf den ehemaligen Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ zurückzuführen, sagte sie.