Bußgeldkatalog Egelner Mulde: Umweltsünder sollen härter bestraft werden
Der neue Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen, den Umweltministerin Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegt hat, stößt in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde auf ein geteiltes Echo.
Egeln - „Der Bußgeldkatalog schafft einen einheitlichen und transparenten Rahmen. Ziel ist es, illegale Abfallentsorgung zu ahnden und einzudämmen. Die Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind berechtigt, die Bußgelder zu verhängen“, sagte Umweltministerin Dalbert bei der Vorstellung. Sie appellierte an die Bürger, Unrat nicht illegal zu entsorgen: „Abfall gefährdet Mensch und Natur. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.“
Von der Kippe bis zu Bauabfällen
Der neue Bußgeldkatalog, der Anfang Mai in Kraft getreten ist, sieht zum Beispiel vor, das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Zigarettenfilter mit 20 bis 40 Euro zu bestrafen. Hausmüllsäcke werden nun mit 80 bis 400 Euro, Waschmaschinen mit 250 bis 700 Euro, Autos mit 800 bis 3500 Euro und asbesthaltige Bauabfälle mit 1500 bis 15.000 Euro geahndet, teilte das Umweltministerium mit.
Der Verbandsgemeinde-Bürgermeister der Egelner Mulde, Michael Stöhr (UWGE), begrüßte die Aktivitäten der Umweltministerin. „Grundsätzlich ist das gut. Je höher die Bußgelder, je abschreckender sind sie. Die Praxis wird zeigen, ob es dadurch weniger Müll zum Beispiel in der Feldflur geben wird“, sagte der Verwaltungschef der Volksstimme. Denn die illegale Müllentsorgung lasse sich nur sehr aufwendig zweifelsfrei nachweisen. „Die Täter müssen auf frischer Tat ertappt werden. Und das ist schwer“, so Stöhr.
Er kann nicht verstehen, dass sich manche Menschen die Mühe machen und ihren Unrat in die Feldflur fahren und sich damit der Gefahr auszusetzen, beim Abkippen erwischt zu werden. „Wenn das Zeug schon einmal aufgeladen ist, kann man es auch ordnungsgemäß entsorgen“, sagte der Verbandsgemeinde Bürgermeister. Dafür können die Bürger das gut funktionierende Entsorgungssystem des Salzlandkreises nutzen. Dazu gehöre auch der Wertstoffhof an der Chaussee in Wolmirsleben. Dieser habe montags von 13 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Alles übertrieben?
Der Vorsitzende des Verbandsgemeinderates, Bördeaue-Bürgermeister Peter Fries (CDU) sagte: „Mit einer weggeworfenen Zigarettenkippe hätte ich weniger Sorgen. Wir haben relativ wenig Probleme mit Verschmutzungen.“ Deshalb rät das Ortsoberhaupt dazu, die Kirche bei diesem Thema im Dorf lassen. In diesem Zusammenhang verwies Fries auf die fehlenden Kontrollmöglichkeiten. „Die Polizei ist schon seit einem Jahr nicht mehr da und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde ist mit der Größe überfordert“, sagte Fries.
Sein Wolmirslebener Amtskollege Knut Kluczka (CDU) findet härtere Strafen für die illegale Abfallentsorgung richtig. „Es nützt aber nichts, wenn man die Bußgelder erhöht, rechtlich aber nicht in der Lage ist, die Leute zu bestrafen, selbst wenn man in deren Unrat eine Adresse findet“, gab Kluczka zu bedenken. Nicht für zielführend hält er auch noch Jagd auf die Besitzer von weggeworfenen Zigarettenkippen zu machen. „Das halte ich nicht für zielführend. Das ist für mich keine Umweltsünde. Die sind irgendwann mal weg. Die löst sich allein auf. Wenn sich die Polizei und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch noch um Zigarettenstummel kümmern sollen, kann man nur sagen: Prost Mahlzeit! Das ist praktisch nicht umsetzbar“, meinte der Bürgermeister.
Axel Großheim (parteilos), das Ortsoberhaupt der Gemeinde Börde-Hakel bewertet die Initiative der Umweltministerin positiv. „Die Strafen für Müllsünder können nicht hoch genug sein. Da gehe ich mit, weil es viele Leute gibt, die ihren Unrat in der Natur entsorgen. Das ist für mich unverständlich und nicht notwendig, weil wir ein gutes Entsorgungssystem haben“, sagte Großheim. Er sieht aber auch das Problem, dass die Beweisführung bei Umweltstraftaten sehr schwierig ist.