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Corona Vereine in Staßfurt bekommen Corona-Hilfen in Höhe von 50.000 Euro

Über ein Formular bei der Stadt können Vereine in Staßfurt Corona-Hilfen beantragen, wenn der Stadtrat grünes Licht für die Richtlinie gibt. Diese Richtlinie wurde von der Stadt erarbeitet und von zwei Fachausschüssen für gut befunden.

Von Enrico Joo 26.05.2021, 17:03
Der Sport- und Karateverein in Staßfurt hatte im März in einem offenen Brief beklagt, dass er kaum Unterstützung in der Corona-Zeit hat.
Der Sport- und Karateverein in Staßfurt hatte im März in einem offenen Brief beklagt, dass er kaum Unterstützung in der Corona-Zeit hat. Foto: Katja Tomischka

Staßfurt - Vereinen in Staßfurt, die in Corona-Zeiten finanzielle Einbußen zu beklagen haben, wird in der Bodestadt geholfen. Im April hatte der Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen, dass für die über 150 Vereine insgesamt 50.000 Euro für eine Einmalzahlung zur Verfügung steht. Nun winkten die Ausschüsse für Jugend, Senioren und Sozialessowie Kultur, Bildung und Sport am Dienstag eine von der Stadtverwaltung erarbeitete Richtlinie für die Antragstellung durch. Stimmt der Stadtrat im Umlaufverfahren der Richtlinie bis 7. Juni ebenfalls zu – was wahrscheinlich ist – können danach Anträge eingereicht werden.

„Zweck der Billigkeitsleistungen ist, den Notbetrieb der betreffenden Vereine zu sichern, die durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten sind beziehungsweise erkennbar zeitnah in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten“, heißt es in der Richtlinie.

Betrachtet wird dabei der Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021. Der Verein muss mit dem Antrag versichern, dass er in diesem Zeitraum „vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Erträge und Einzahlungen [...] nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Notbetrieb im genannten Zeitraum zu zahlen“.

Die „Billigkeitsleistung“, wie sie in der Richtlinie genannt wird, ist als Schadensausgleich ein Festbetrag und entspricht dem Differenzbetrag, der sich aus den laufenden Kosten und Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbaren Erträgen und Einzahlungen ergibt. Diese Einnahmen können sein: Mitgliedsbeiträge, Erträge für Werbeflächen, Zuschüsse und Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Konjunkturpaket Bund, Kurzarbeitergeld, zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsausfall oder Betriebsunterbrechungen, Lottogelder, Stiftungsgelder, Corona Hilfen Sport des Landes sowie andere Leistungen Dritter. Die Zahlung von der Stadt Staßfurt ist dabei nachrangig zu allen anderen Zahlungen.

In der Regel nicht mehr als 2500 Euro pro Verein

Natürlich muss der Verein im Antrag alle Kosten im Notbetrieb angeben. Zuerst werden Vereine unterstützt, die eigene Vereinsstätten betreiben oder diese gemietet haben. Hier gab es zum Beispiel vor einigen Wochen durch einen offenen Brief einen Hilferuf der Sport- und Karateschule Staßfurt. Schon vorher hatten die Fraktionen von CDU und SPD/Grüne über einen Hilfe-Antrag für Vereine nachgedacht. Nach längeren Auseinandersetzungen in den Fachausschüssen einigten sich beiden Fraktionen dann auf einem gemeinsamen Antrag für die Hilfe in der Not.

Die Höhe der Corona-Hilfe soll 2500 Euro pro Verein nicht überschreiten. Im begründeten Einzelfall soll genau hingeschaut werden, wenn die Summe darüber hinausgeht.

Die Anträge können per Mail oder Post bei der Stadt Staßfurt eingereicht werden. Beigefügt sein müssen unter anderem ein Vereinsregisterauszug, die Satzung, der Nachweis der Gemeinnützigkeit, der zuletzt beschlossene Haushalts- oder Wirtschaftsplan, aus dem sich Personal- und Sachkosten vor der Corona-Zeit ablesen lassen, der Jahresabschluss 2019 und natürlich der Nachweis der Zahlungsschwierigkeiten von Anfang April 2020 bis Ende März 2021.

Die Antragsfrist endet am 30. Juli. Danach prüfen Ausschüsse den Antrag und entscheiden über die Auszahlung. Bis spätestens 10. Dezember sollen alle Anträge bearbeitet und das Geld ausgezahlt sein. Danach muss bis Mitte 2022 nachgewiesen werden, dass das Geld auch für den richtigen Zweck eingesetzt wurde.

Die Fachausschüsse am Dienstag hatten beim Beschließen der Richtlinie neben dem eigentlichen Antrag zwölf Änderungsanträge zu befürworten. Am Ende gab es für die Richtlinie im Sozialausschuss fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen und im Kulturausschuss fünf Ja-Stimmen und eine Enthaltung. „Wir haben heute ein wichtiges Dokument verabschiedet, damit die Vereine tätig werden können“, freute sich Michael Hauschild (SPD), Vorsitzender des Sozialausschusses.