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Urteil in Familiendrama gesprochen Psychisch labil und alkoholabhängig: Warum ein Messerstecher aus Stendal auf Bewährung freikommt

Aus Eifersucht und mit drei Promille im Blut hat ein Mann zugestochen. Die Anklage lautete Versuchter Totschlag. Jetzt ist der 57-Jährige nach sieben Monaten U-Haft wieder in Freiheit.

Von Günther Tyllack 23.04.2025, 18:53
Das Landgericht Stendal verhängte gegen den Angeklagten eine Auflage für die Bewährungsstrafe.
Das Landgericht Stendal verhängte gegen den Angeklagten eine Auflage für die Bewährungsstrafe. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Stendal - Nach fast sieben Monaten in Untersuchungshaft hat ein 57 Jahre alter Stendaler, angeklagt wegen versuchten Totschlags, das Landgericht Stendal als freier Mann verlassen dürfen. Warum das Gericht so entschieden hat.