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Allgemeinverfügung Stadt Stendal verbietet nächtlichen Alkoholverkauf - Warum auch der "Späti" betroffen ist

Stendal will mit einem Verbot des Alkoholverkaufs gegen Ruhestörungen auf öffentlichen Plätzen vorgehen.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 17.08.2023, 16:31
Die Stadt Stendal verbietet ab 18. August 2023 den nächtlichen Verkauf von Alkohol.
Die Stadt Stendal verbietet ab 18. August 2023 den nächtlichen Verkauf von Alkohol. Symbolfoto: epd

Stendal - Die Stadt Stendal geht gegen nächtliche Lärmbelästigungen, verursacht von betrunkenen Menschen, vor. Die Verwaltung verbietet den Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr, heißt es in einer Allgemeinverfügung, die mit heutiger Wirkung in Kraft tritt.

„Aufgrund der erheblichen Lärmbelästigungen und Störungen wird regelmäßig das Polizeirevier Stendal durch die betroffenen Anwohner kontaktiert, wodurch sich die Einsatzbelastung in den letzten Jahren teils verzehnfachte“, teilt die Stadtverwaltung mit. Kontrollen der Polizei, des Ordnungsamtes sowie eines beauftragten Bewachungsunternehmens führen diese Störungen auf den gesteigerten Konsum von Alkohol zurück. Weiter wurde festgestellt, dass Alkohol in den Nachtstunden bei den im Altstadtbereich ansässigen „Schank- und Speisewirtschaften im Verkauf über die Straße erworben werden“, heißt es.

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Die Schlussfolgerung der Stadtverwaltung lautet in der Allgemeinverfügung: „Außerhalb der üblichen Ladenschlusszeiten des Einzelhandels ergibt sich für die mutmaßlichen Verhaltensstörer so die Möglichkeit, alkoholische Getränke zu erwerben und in unmittelbarer Nähe der Schank- und Speisewirtschaften auf öffentlichen Plätzen ohne Aufsicht in Gruppen zu verzehren.“ Heißt: Mehr betrunkene Menschen führen zu häufigerem störendem und rechtswidrigem Verhalten.

Das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke über die Straße gilt in der Innenstadt bis zum 31. Oktober an allen Wochentagen von jeweils 22 bis 6 Uhr des Folgetages. Bei einem Verstoß „wird ein Zwangsgeld über 1500 Euro angedroht“, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.

Wer für sein abendliches Wegbier auf den „Späti“ in der Brüderstraße ausweichen möchte, wird enttäuscht. Der ist ebenfalls betroffen, da er sowohl als Einzelhandel als auch Gaststättengewerbe gemeldet ist, teilt die Verwaltung auf Volksstimme-Nachfrage mit.