Gleichheitsgrundsatz Tangermünde: Gleiche Standgebühren zum Fest verärgern Einheimische
In wenigen Tagen erleben die Tangermünder und Tausende Besucher aus nah und fern zum 34. Mal das Burgfest. Nicht alle starten mit einem harmonischen Gefühl in dieses Wochenende.
Tangermünde - Das Thema, das den einen oder anderen belastet, ist nicht neu. Es geht um die Standgebühren, die die Stadt Tangermünde für all jene erhebt, die das Burgfest mit einem Stand bereichern möchten.
Ein Tangermünder Unternehmer ist in diesem Jahr mit seinen Angeboten nicht mehr dabei. „Ich mache da nicht mehr mit“, sagt er. Und er begründet es.
„Wir zahlen Gewerbesteuern. Wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass Geld in die Stadtkasse fließt. Warum also sollten wir genauso viel Standgebühr bezahlen wie jemand, der einmalig, nämlich nur zum Burgfest, mit seinem Stand dabei ist?“, formuliert er seine Frage.
Damit alles einer Prüfung standhält
Für den Bürgermeister von Tangermünde, Steffen Schilm (parteilos), und auch Hauptamtsleiterin Anka Bertkau ist dieses Thema nicht neu. „Es kommt immer mal wieder vor, dass wir mit dieser Frage konfrontiert werden“, sagt Anka Bertkau. Doch für alle, die zum Fest einen Stand aufbauen möchten, ganz gleich, ob sie es vor ihrem eigenen Unternehmen in der Innenstadt tun oder von außerhalb kommen, gelte die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Tangermünde. Unterschieden werde bei der Gebühr lediglich nach der Nähe zum Hauptgeschehen. Die Hauptamtsleiterin erklärt: Wer einen Stand auf oder am Marktplatz betreibe, zahle mehr als andere. „Hier gibt es eine Von-bis-Spanne“, sagt sie. Und genau diese Spanne werde Jahr für Jahr innerhalb des Amtes besprochen und mit einer Gesprächsnotiz zu den Akten genommen.
Weshalb? Alles, auch die Gebühren, die die Stadt für die Standbetreiber festlegt, müsse einer späteren Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt standhalten.
Der Tangermünder Unternehmer sagt, er habe in der Vergangenheit mehrfach mit Kommunalpolitikern zu diesem Thema gesprochen. Doch geändert habe sich nichts. Die Antwort kennt die Hauptamtsleiterin. „Selbst wenn der Stadtrat den Vorschlag unterbreiten würde, dass in Zukunft einheimische Unternehmen zu Festen weniger Standgebühren zahlen sollen als andere, wäre das nicht möglich. Der Bürgermeister müsste dem widersprechen.“ Sie begründet dieses Argument mit einem Verweis auf das Grundgesetz. Das Gleichheitsgrundrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, sei die Grundlage und dürfe auch in diesem Fall nicht außer Acht gelassen werden.
Das Grundgesetz als Argumentationsgrundlage
Das, so Anka Bertkau, wüssten sowohl die Ratsmitglieder als auch die Verwaltungsmitarbeiter und sollten dies als Argumentationsgrundlage verwenden.
Für den Tangermünder Unternehmer ist das kein Argument. Er wird dieses Jahr keine Stände aufbauen. Sein Umsatz wird zum Jahresende um die Einnahmen aus diesen drei Tagen schmaler und letztendlich auch die Gewerbesteuer für das Jahr 2023 an die Stadt geringer sein.