Landrat gibt Ergebnis bekannt Verbrenn-Verbot für Gartenabfälle: Bürger im Kreis Stendal haben entschieden
Rund 25.000 Haushalte im Kreis Stendal haben ihre Stimme zur Gartenfeuer-Umfrage abgegeben. Landrat Patrick Puhlmann hat nun das vorläufige Ergebnis verkündet.

Stendal - Wird das Verbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Stendal verboten? Landrat Patrick Puhlmann (SPD) hat am Mittwoch das vorläufige Ergebnis der Umfrage von Kreis und Abfallgesellschaft ALS verkündet.
Gartenabfälle dürfen weiterhin zu den vorgegebenen Zeiten verbrannt werden. Der Landrat hat auf Grundlage des Umfrageergebnisses entschieden, dass die Verbrennungsverordnung im Landkreis Stendal bestehen bleibt.
Verbrennverordnung bleibt im Landkreis Stendal bestehen
Gut 37 Prozent der angeschriebenen Anwohner im Kreis hatten sich an der Umfrage beteiligt. In Zahlen sind vom 1. Februar bis zum 15. April 25.000 Rückmeldungen eingegangen.
„Es ist toll, dass so viele mitgemacht haben. Das ist nicht selbstverständlich“, sagte Patrick Puhlmann. Der Landrat hat auf dieser Grundlage entschieden, das Verbrennen weiter zu erlauben.
Bürgerbeteiligung und die Bedeutung der Umfrage
Den Landrat hat „stark überrascht“, wie eindeutig das Ergebnis ist. Es können zwar noch Karten mit Poststempel vom 15. April ankommen und mitgezählt werden, diese können das Ergebnis jedoch nicht mehr stark beeinflussen.
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76 Prozent, also 19.202 Menschen stimmten für den Erhalt der Verbrennungsverordnung, 24 Prozent und somit 5.994 dagegen, sagt Puhlmann. „Ich bin fest davon überzeugt, dass das Ergebnis repräsentativ ist“, so der Landrat.
Er begründet dies mit den ähnlichen Zahlen, die bei der Umfrage zum Sicherheitsgefühl im Raum Osterburg ermittelt wurden – in einem Verhältnis von etwa 70 Prozent zu 30 Prozent.

„Diese Umfrage hat sehr gut funktioniert“, resümiert der Landrat. Sie habe gezeigt, dass die Bürger nicht nur eine Meinung haben, sondern diese auch mitteilen wollen. Puhlmann kann sich solche Umfragen künftig auch zu anderen Themen vorstellen.
Mit der Verteilung der Abstimmungszettel sei nicht alles glattgelaufen. Wer keinen A4-Zettel erhalten hat, konnte sich in der Kreisverwaltung melden und sich trotzdem an der Umfrage beteiligen. Bei 150 Personen war dies laut Puhlmann der Fall.
Vorwürfe zur Manipulation der Umfrage
Anschuldigungen, das Ergebnis habe schon vorher festgestanden oder die Wahl habe durch die zwei Möglichkeiten der Beteiligung – online und per Zettel – manipuliert werden können, weist der Landrat entschieden zurück.
Durch den aufgedruckten Code konnten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Mehrfachabstimmungen eliminieren. „Doch selbst das hätte keinen Einfluss auf das Endergebnis gehabt“, erklärt Patrick Puhlmann.
Grünschnitt abgeben im Landkreis Stendal
Einer der Gründe, die den Landrat zur Umfrage bewogen, sei das bessere Netz an Grünschnittannahmestellen auf den Recyclinghöfen im Kreis. „Die Wege sind deutlich kürzer geworden“, sagt Puhlmann. Den Landkreis erreichen zudem immer wieder Beschwerden über Rauchschwaden und beißenden Brandgeruch.
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Der Landrat appelliert an die Bürger: „Was man im Gartenfeuer verbrennt, muss nicht qualmen.“ Wer nur verbrennt, was erlaubt ist, stört die Nachbarn nicht. Laub gehört nicht ins Feuer, sondern den Kompost oder den Recyclinghof.
Die Verbrennungsverordnung gilt bis auf Weiteres. Es sieht nach Puhlmanns Einschätzung nicht so aus, als würde sich die Gesetzeslage, die das verbieten kann, so schnell ändern.
Wann dürfen im Landkreis Stendal Gartenabfälle verbrannt werden?
Das bedeutetet: Weiterhin kann zwischen dem 15. Oktober und dem 30. November sowie dem 1. Februar und dem 15. März am Mittwoch und Sonnabend verbrannt werden, pro Grundstück einmal. Feuer sind zwischen 9 und 18 Uhr erlaubt, das Verbrennen muss nach zwei Stunden beendet sein.
Zum Hintergrund: Die Gartenfeuer sind eigentlich verboten. Sie zählen nur deswegen nicht als Gesetzesverstoß, weil im Landkreis Stendal eine Verbrennungsverordnung gilt.
In Sachsen-Anhalt dürfen Gartenabfälle außer im Kreis Stendal nur noch im Altmarkkreis Salzwedel, im Harz, im Burgenlandkreis und im Kreis Wittenberg verbrannt werden. Ausnahmeregelungen gibt es auch in Bayern und Baden-Württemberg.