Urteil Haftstrafe für Totraser von Meyendorf
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im August 2019 zwischen Meyendorf und Klein Wanzleben ist der Unfallfahrer nun verurteilt worden.
Oschersleben/Meyendorf l Weil er einen Senior auf einem Elektrofahrrad bei einem Unfall tödlich verletzt, musste sich Christian N. aus Meyendorf vor dem Amtsgericht Oschersleben verantworten. Nun fiel das Urteil gegen den Familienvater.
Zwei Jahre und sechs Monate Haft lautete das Urteil, welches Richter Frank Overdick am Freitagvormittag im Saal 15 des Oschersleber Amtsgerichtes verkündete. "Es ist bewiesen, dass sie sich mehrere Straftaten schuldig gemacht haben", erklärte Overdick nach der Urteilsverkündung dem Angeklagten. So habe er sich nicht nur der fahrlässigen Tötung und Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht, sondern sich auch noch Unerlaubt vom Unfallort entfernt und keine Erste Hilfe geleistet, einen Schlagring bei sich geführt (Verstoß Waffengesetz) und sei im Anschluss auch noch ohne Führerschein weiter gefahren. Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass der Vater von zwei Kindern (7,10) zuvor noch nicht polizeilich oder verkehrstechnisch in Erscheinung getreten sei und er sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden habe.
Christian N. befuhr am 4. August 2019 einen privaten Feldweg, welcher nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer freigegeben ist, von Klein Wanzleben nach Meyendorf. Mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit soll N. mit seinem Transporter seine Frau verfolgt haben, welche in einem Pkw vorausgefahren war. Er habe sich mit seiner Frau aussprechen wollen, erklärte Richter Overdick den Anwesenden. Einer unübersichtlichen Kurve erfasste der Angeklagte den 78-jährigen Uwe Meistring. Dieser war mit einem Elektrofahrrad zum Familienessen unterwegs. In der Kurve kommt es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Nach Angaben einer Rechtsmedizinerin ist der Senior innerhalb weniger Sekunden tot. N. fährt trotz des heftigen Aufpralls weiter. Sein Beifahrer schreit ihn mehrmals an, dass er anhalten solle. Der Angeklagte ignoriert dies und stellte wenige Kilomter weiter den stark beschädigten Transporter, die Frontscheibe ist durch den Aufprall kommt eingedrückt, auf einer Koppel ab. Zu Fuß läuft er von dort nach Hause. Auf dem Weg dorthin wird er von zwei Polizisten verhaftet. Der alkoholisierte Totraser, bei ihm werden später 0,78 Promille im Blut gemessen, erklärt den Beamten, dass er seinen Transporter verliehen habe.
Aufgrund der Umstände und des mutmaßlichen Vertuschungsversuches hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Verweisung des Verfahrens an das Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung, beziehungsweise versuchter Mord durch Unterlassen. Zudem forderte der Staatsanwalt einen Haftbefehl für Christian N. "Mit ihrer ‚Scheißegal‘-Haltung haben Sie Menschenleben wissentlich in Gefahr gebracht", so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Dienstag. Es seien Ferien gewesen, Kinder hätten zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg sein können. Dass Uwe Meistring tot oder schwer verletzt hätte sein können, sei dem Angeklagten egal gewesen. Dieser habe lieber zu seiner Frau gewollt und auf Erste Hilfe verzichtet. Beide Anträge wurden vom Schöffengericht abgelehnt. Unter anderem, weil bei N. aufgrund der familiären Situation keine Fluchtgefahr bestehe. Jedoch muss der 32-Jährige für drei Jahre seinen Führerschein abgeben.