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Stadtfeld-Ampel Bei Rot darf links abgebogen werden

Für Verwirrung sorgt seit Wochen eine neue Ampel in Wernigerode. Linksabbieger dürfen bei Rot fahren, ein Experte klärt auf.

Von Holger Manigk 21.09.2016, 21:28

Wernigerode l Müssen Linksabbieger bei Rot an der neuen Fußgänger-Ampel auf der Kreuzung Halberstädter Straße /Minslebener Straße halten oder nicht? Diese Frage beschäftigt Fußgänger und Autofahrer. Seitdem die Ampel zwischen Wohngebiet Stadtfeld und Schleifweg im vergangenen Jahr aufgebaut worden ist, gebe es dort ein Zusatzschild „Bei Rot hier halten“, schreibt Wolfgang Baake. Der Volksstimme-Leser möchte wissen, warum Autofahrer, aus Richtung Zentrum kommend, bei Rot nach links ins Stadtfeld einfach abbiegen – und ob dies überhaupt erlaubt ist. Wenn ja, schlägt der Wernigeröder ein Zusatzschild „Links abbiegen bei Rot gestattet“ vor, um die Situation an der Kreuzung zu vereinfachen.

Volksstimme hakt nach und erfährt: Tatsächlich dürfen Linksabbieger bei Rot ins Stadtfeld weiterfahren. Da es für die Linksabbieger nur eine gestrichelte, sprich Wartelinie gebe, „ist das legal“, erläutert Harald Müller von der Landesstraßenbaubehörde in Halberstadt.

Eine durchgezogene Linie, sprich Haltelinie, existiert nur auf der Spur für die Autofahrer, die geradeaus stadtauswärts in Richtung B 6 fahren. Die Ampel und das Halteschild gelten ebenfalls nur für sie.

Ein weiteres Schild mit einer Aufschrift wie „Linksabbiegen bei Rot gestattet“ könne nicht aufgestellt werden, um die Situation zu vereinfachen, sagt Müller. „Die Straßenverkehrsordnung sieht ein derartiges Zusatzschild nicht vor“, so der Verkehrsexperte.