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Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode Herstellungsbeiträge in Wernigerode: Streit um Satzung beigelegt - was das für betroffene WAHB-Kunden bedeutet

Der Streit zwischen dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) und der Kreisverwaltung um eine per Ersatzvornahme erlassene Satzung ist beigelegt. Das tangiert auch Bürger und Firmen in der Region Wernigerode.

Von Dennis Lotzmann 01.03.2025, 06:00
Die moderne Kläranlage des Wasser- und Abwasserverbands Holtemme-Bode in Silstedt. Wer über Altkanäle an die alte Wernigeröder Kläranlage angeschlossen war, soll dafür zahlen. Das bleibt weiterhin rechtlich umstritten.
Die moderne Kläranlage des Wasser- und Abwasserverbands Holtemme-Bode in Silstedt. Wer über Altkanäle an die alte Wernigeröder Kläranlage angeschlossen war, soll dafür zahlen. Das bleibt weiterhin rechtlich umstritten. Foto: WAHB

Wernigerode. - Der Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) hat seinen Streit um die Satzung zum sogenannten Herstellungsbeitrag II mit der Kreisverwaltung beendet und seinen Widerspruch zurückgezogen. Damit ist satzungsseitig das Tauziehen um die Baukosten für Altkanäle, die bereits zu DDR-Zeiten verlegt worden waren, beigelegt. Inhaltlich bleibt es jedoch kompliziert, weil die Stadt Wernigerode weiter gegen den WAHB, in dem sie selbst Mitglied ist, prozessiert.