Drogendealer Bewährung trotz 750 Gramm Marihuana
Ein Drogendealer wurde trotz Besitz von 750 Gramm Marihuana vom Amtsgericht Zerbst nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zerbst/Oranienbaum l Der Angeklagte wirkte schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung im Gebäude des Zerbster Amtsgerichts wenig angespannt. Obwohl es um eine ganze Menge ging, denn statt der am Ende 22 Monate andauernden Freiheitsstrafe auf Bewährung hätte es auch weitaus höher für den nun vorbestraften Drogendealer ausgehen können. Aber der Reihe nach.
Mitte Januar des Jahres 2017, also schon vor fast vier Jahren, entdeckte die Polizei im Haus des Angeklagten in Oranienbaum-Wörlitz eine größere Menge Marihuana beziehungsweise Cannabis. Cannabis bezeichnet im Übrigen schlichtweg Hanf im Lateinischen. Marihuana ist die getrocknete Blüte der weiblichen Pflanze, welche unter anderem das verbotene THC enthält. Insgesamt rund 750 Gramm verschiedener Hanfprodukte von den Blüten bis hin zu getrockneten Resten seien damals gefunden worden. Auch eine Schreckschusspistole und eine umgebaute halbautomatische Handfeuerwaffe mit Patronen des Kalibers 6,5 wurden beschlagnahmt.
Die eigentliche Verhandlung war schon vor vielen Monaten angesetzt. Allerdings kam die Vorladung nicht bis zu dem in Thüringen damals Arbeitenden durch.
Bei dieser Menge handelt es sich eigentlich um einen Fall, der vor dem Landgericht verhandelt wird, allerdings zeigte sich der Angeklagte schon im Vorfeld geständig.
Auch während der Befragung durch den Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck und den beiden anwesenden Schöffen gab der Angeklagte der Staatsanwaltschaft Dessau in allen Punkten recht.
Somit war nach rund einer Stunde Verhandlung klar: Durch das vollumfängliche Geständnis, der Tatsache, dass der Angeklagte einer Arbeit nachgeht, mit Freundin und dem wenige Monate altem Kind zusammenlebt, es sich um eine weiche Droge handelt und er in einem anderen Fall Ermittlungsansätze lieferte, handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um einen minder schweren Fall.
Der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung kamen Richter van Herck und beide anwesenden Schöffen nach. Zusätzlich muss der nun Vorbestrafte, der sich vor und nach der Tat nie etwas zu schulden kommen lassen hat, insgesamt 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Diese können jedoch, sobald der selbständig und auf dem Bau arbeitende Wörlitzer wieder mehr Aufträge erhält, die zu Corona-Zeiten rar besät sind, in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Zu den Umständen, warum er aus heiterem Himmel mit dem Verkauf von Drogen angefangen hat, konnte der verurteilte Drogendealer einige Aussagen treffen. So habe er damals falsche Freunde und Bekannte gehabt. Außerdem sei er durch den Erwerb zweier Immobilien, in einem wohnt er selbst mit seiner Familie und in der anderen seine Mutter, und einem harten Schicksalsschlag nicht in der Lage gewesen, diese weiterhin zu unterhalten.
Der Ruf nach dem schnellen Geld sei einfach zu laut erschienen.
Zum damaligen Zeitpunkt habe er unter anderem Kontakte zu dem später ermordeten René A. aus Dessau gehabt. In diesem Fall lieferte er den Behörden Ermittlungsansätze. Allerdings, wie er auch vor dem Zerbster Amtsgericht bekräftigte, habe er seit längerer Zeit keine Kontakt mehr zur damaligen Szene.
René A. wurde 2015 ermordet beziehungsweise hingerichtet. Nach dem oder den Tätern wird immer noch gesucht.