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Neues Gesetz für Barrierefreiheit Homepage frei von Hürden: Unternehmen in Zerbst müssen Internetseiten barrierefrei gestalten

Die Barrierefreiheit von Internetseiten wird ab Mitte 2025 für viele Unternehmen Pflicht. Was das für den Zerbster IT-Dienstleister Mönke IT und lokale Unternehmen bedeutet.

Von Julia Schütze 06.02.2025, 10:47
Die Hände liegen an einer Braillezeile, mit deren Hilfe Blinde am Computer lesen können.
Die Hände liegen an einer Braillezeile, mit deren Hilfe Blinde am Computer lesen können. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Zerbst. - Noch vier Monate haben Selbstständige und Unternehmer in Deutschland Zeit, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Denn am 28. Juni 2025 tritt das sogenannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ in Kraft, das allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen soll. Der digitale Raum soll durch das Gesetz für alle zugänglicher werden und Menschen mit Behinderungen besser in die Lage versetzen, am Arbeitsleben teilzuhaben, Informationen zu beschaffen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.