Brauchtum zu Ostern Osterfeuer in Zerbst abgesagt: Waldbrandgefahr zu hoch
Die Stadtverwaltung in Zerbst nimmt die Einschätzung des Landeszentrums Wald zur Waldbrandgefahr ernst und zieht nun Konsequenzen.

Zerbst - Seit Mittwoch gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld – sowohl nördlich als auch südlich der Elbe – die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr). Die Einstufungen erfolgen durch das Landeszentrum Wald und bleiben bis auf Widerruf bestehen.
Das bedeutet, dass sämtliche private und öffentliche Brauchtumsfeuer, Osterfeuer und Lagerfeuer im Zerbster Stadtgebiet und in allen Ortsteilen ab sofort untersagt sind.
Auch Ausnahmegenehmigungen sind umwirksam
Dies gilt auch für bereits angemeldete und genehmigte Feuer. In der Erlaubnis zum Abrennen eines Feuers des Ordnungsamts ist eindeutig festgelegt, dass bei Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe 4 keine Feuer mehr durchgeführt werden dürfen, heißt es aus dem Rathaus. Bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe 4 und 5 würden auch erteilte Ausnahmegenehmigungen unwirksam.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Mithilfe: „Bitte sehen Sie in der aktuellen Lage unbedingt von offenem Feuer im Freien ab."