Reform der Grundsteuer Was müssen Zerbster künftig zahlen?
Es ist ruhiger geworden um die Grundsteuerreform. Die meisten Zerbster sind inzwischen ihrer Pflicht nachgekommen und haben Angaben zu ihrem Besitz gemacht. Was aber hat das nun für finanzielle Folgen?
Zerbst - Vielen Grundstücksbesitzern in und um Zerbst liegt inzwischen ein Bescheid des Finanzamtes Dessau-Roßlau vor. Offen ist weiterhin die Frage, was sie in Zukunft an Grundsteuer zahlen müssen. Immerhin sind die Steuergelder eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Wird es nun für alle teurer? Wie entwickeln sich die Hebesätze?
Fakt ist: Die Reform soll nicht dazu genutzt werden, die Grundsteuer anzuheben. Dennoch kann der individuelle Beitrag in Zukunft höher ausfallen. Für andere aber eben auch niedriger. Die Rechnung ist kompliziert, das Ergebnis noch offen. Die Festsetzung jedoch soll transparent erfolgen, wie der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) im Haupt- und Finanzausschuss betonte.
Aktuell nimmt die Stadt rund 2,8 Millionen Euro mit der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) ein. Diese Summe sei Maßgabe für die Berechnung der ab 2025 geltenden Hebesätze, so Dittmann.
Stadt Zerbst legt Hebesätze für die Grundsteuer fest
Die Höhe der Hebesätze zu ermitteln ist Aufgabe des Amtes für Steuern, Beiträge und Beteiligungen, das von Anja Behr geleitet wird. Mit dem dort verwendeten Buchungsprogramm ließen sich allerdings die bereits elektronisch durch das Finanzamt übermittelten und auf einem Server ruhenden Daten bislang mangels Schnittstelle nicht einsehen. Nachdem das Problem nun behoben ist, beginnt heute die Schulung der Mitarbeiter, um den Inhalt der Grundsteuermessbescheide zu verarbeiten.
Anja Behr ist gespannt, wie viele Daten bereits eingegangen sind. Proklamiertes Ziel sei, dass 95 Prozent der Bescheide bis Ende Juni 2024 vorliegen, merkte sie im Ausschuss an. Das Einhalten des Zeitplans wäre wichtig, denn im November müsste der Stadtrat die angepassten Hebesätze beschließen, die ab Januar 2025 in Kraft treten sollen. Das bedeutet, bis Herbst muss der Satzungsentwurf vorliegen, sonst bricht der Stadt vorerst eine bedeutsame Einnahmequelle weg, wie die Amtsleiterin ausführte.
Noch fehlen dem Finanzamt Dessau-Roßlau Erklärungen
Trotz der Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 ist beim Finanzamt Dessau-Roßlau, das auch für Zerbst zuständig ist, nach wie vor nicht für jede der 47.234 zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten eine Grundsteuerwerterklärung eingegangen. Wie Andreas Hein, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums, auf Nachfrage mitteilte, beläuft sich die Abgabequote erst auf 92,4 Prozent. Rund 3600 Erklärungen stehen demnach derzeit aus. Das Finanzamt wiederum hat bisher für 30.121 der eingereichten Erklärungen Bescheide erstellt, gut 17.100 sind momentan noch zu bearbeiten.
Offen ist, gegen wie viele Bescheide Klagen eingereicht wurden. Diesen nicht unwesentlichen Faktor mit ungewissem Ausgang hat die Stadtverwaltung im Hinterkopf. Möglicherweise führt das im Nachhinein zur Neukalkulation der Hebesätze, schloss Dittmann nicht aus.
Der vom Finanzamt jetzt ermittelte neue Grundsteuerwert und der sogenannte Grundsteuermessbetrag werden den Eigentümern per Bescheid mitgeteilt. Erstmalig werden diese zur Berechnung der Grundsteuer für 2025 herangezogen. Bis dahin bleiben die aktuellen Grundsteuerbescheide der Stadt Zerbst gültig.