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Urteile 37-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs in Dresden verurteilt

Über Jahre soll sich ein Mann aus Pirna unbemerkt an verschiedenen Orten in Sachsen und Thüringen sexuell an meist kleinen Kindern von Freunden und Bekannten vergangen haben. Vor Gericht bereut er.

Von dpa Aktualisiert: 22.08.2024, 18:36
Ein Mann aus Pirna wurde zu über sechs Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)
Ein Mann aus Pirna wurde zu über sechs Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Das Dresdner Landgericht hat einen Mann aus Pirna wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen der Herstellung von Kinderpornografie zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, der 37-Jährige bleibt in Untersuchungshaft.

Die Jugendschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann über Jahre hinweg meist kleine Mädchen teils immer wieder und in deren gewohnter Umgebung an verschiedenen Orten Sachsens und in Thüringen missbraucht habe - in der Kleingartensparte, sogar während einer Hochzeits- und einer Geburtstagsfeier. 

Geständnis und Reue vor Gericht 

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten eine Haftstrafe von acht Jahren, die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre und neun Monate. Da der Mann die Taten filmte, konnten ihm diese nachgewiesen werden. Die Richter werteten das umfassende Geständnis, die Hilfe bei der Aufklärung, Reue und Entschuldigung zugunsten des Angeklagten. Bei ihm habe eine „gewisse Reflexion“ begonnen, er habe aber noch „viel Arbeit vor sich“, befand die Vorsitzende Richterin Eva Stief.

Zulasten des Beschuldigten wog die Kammer den langen Tatzeitraum 2015 bis 2022, die Vielzahl der Übergriffe und Opfer sowie kinderpornografischen Gewaltfantasien. Die Familien, in deren Zuhause und Beisein er aktiv wurde, seien sehr betroffen und zerrüttet, sagte Stief. Sie hätten Grundvertrauen verloren, wenn „der beste Freund“ so etwas tue. 

Der Angeklagte habe nach Überzeugung der Kammer bewusst Situationen ausgenutzt und sei immer sehr planvoll vorgegangen, sagte die Vorsitzende Richterin. „Die Kamera war immer dabei, das Handy immer griffbereit.“