André Neumann Abwahlantrag gegen Altenburger OB zurückgewiesen
André Neumann (CDU) wurde erst im Mai als Oberbürgermeister von Altenburg wiedergewählt. Nun gibt es Stimmen, die seine Abwahl fordern. Daraus wird aber nichts - zumindest vorerst.
Altenburg - Ein Anlauf, den Altenburger Oberbürgermeister André Neumann (CDU) abwählen zu lassen, ist vorerst gescheitert. Die Stadt habe den Antrag auf ein entsprechendes Bürgerbegehren nach Beratung mit der Kommunalaufsicht abgelehnt, teilte ein Sprecher mit. Das Begehren sei nicht so formuliert, dass es mit Ja oder Nein beantwortet werden könne. Außerdem seien darin eigene negative Wertungen und reine Vermutungen enthalten. Das berge die Gefahr, dass das Abstimmungsergebnis verfälscht werden könnte.
Anfang Januar hatte der frühere Landeschef der Freien Wähler und Altenburger Kommunalpolitiker Uwe Rückert den Antrag gestellt. Er warf Neumann darin unter anderem mangelnde Kritikfähigkeit und Missachtung der Stadtgesellschaft vor. Ausschlaggebend sei eine Erhöhung der Abwassergebühren zum Jahreswechsel gewesen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Rückert: Begründungen sind inakzeptabel
Rückert kündigte an, die Ablehnung prüfen und sich mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen zu wollen. Die Begründungen seien für ihn inakzeptabel. Eventuell wolle er einen überarbeiteten Antrag einreichen. Es sei ein „Fehler im System“, wenn eine solche Entscheidung innerhalb derselben Verwaltung getroffen werde, gegen die sich so ein Begehren richte, kritisierte er. Den Klageweg wolle er aber eher nicht gehen.
Neumann wurde bei der Kommunalwahl im Mai mit großem Vorsprung als Oberbürgermeister wiedergewählt. Der 47-Jährige gilt als liberale Stimme innerhalb der Thüringer CDU und sorgt mit seinen Ansichten auch überregional immer wieder für Aufsehen.
Eine Abwahl von Bürgermeistern ist eher selten. Vor rund zwei Jahren wurde der heutige Umweltminister Tilo Kummer (BSW) als Bürgermeister von Hildburghausen abgewählt. Die Initiative dazu kam damals aber nicht von Bürgern, sondern aus dem Stadtrat.