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AfD gegen AfD AfD gibt im Streit mit Bundestagsabgeordneten nach

Kay-Uwe Ziegler will wieder für den Bundestag antreten und sieht sich gebremst vom AfD-Landesvorstand. Er geht gegen seine Partei vor Gericht. Dort geschieht Überraschendes kurz vor dem Urteil.

Von dpa Aktualisiert: 16.01.2025, 20:00
Kay-Uwe Ziegler will bei der Bundestagswahl im Februar erneut kandidieren. (Archivbild)
Kay-Uwe Ziegler will bei der Bundestagswahl im Februar erneut kandidieren. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Magdeburg. - Die AfD hat unmittelbar vor der Urteilsverkündung am Landgericht Magdeburg im Streit mit dem Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler eingelenkt. Man erkenne Zieglers geltend gemachten Anspruch an, sagte Rechtsanwalt Christian Hecht. Ziegler hatte in einem Eilverfahren vom AfD-Landesverband nötige Unterschriften für seine erneute Direktkandidatur bei der Bundestagswahl gefordert – eigentlich eine Formalie. 

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Kontroverse um Einladungsfristen und Wahlverfahren

Die AfD hatte auf ein laufendes Schiedsverfahren verwiesen, bei dem es um eine möglicherweise zu kurze Einladungsfrist geht. Bei einer Aufstellungsversammlung im Dezember war Ziegler zum Direktkandidaten für den Wahlkreis 73 (Mansfeld) gewählt worden.

Der Generalsekretär des AfD-Landesverbandes, Jan Wenzel Schmidt, sagte, dem Vorstand sei es um Rechtssicherheit gegangen. Nun werde der Vorstand „alle offenen Wahlkreise“ unterzeichnen – „und zwar heute“, so Schmidt. Das Ziel der AfD sei es, flächendeckend mit Direktkandidaten anzutreten. 

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Entscheidung am Landeschiedsgericht der Partei

Dem Anerkenntnis war ein Vormittag mit dem Austausch von Argumenten vorausgegangen. Der Landesvorstand erklärte, er wolle das laufende Verfahren am Landesschiedsgericht der Partei abwarten. Die Entscheidung werde am Abend erwartet. Am Freitag wolle der Vorstand auf – dieser Basis über die Unterschriften entscheiden. 

Neben Ziegler saßen sich im Verhandlungssaal der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt, der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider und Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt gegenüber. 

Rechtsanwalt und Vorstand in Konfrontation

Zieglers Rechtsbeistand erklärte, die Unterschrift des Landesvorstands sei ein formaler Akt, eine Entscheidung in der Sache stehe dem Vorstand nicht zu. Wenn dieser der Ansicht gewesen sei, dass die Ladungsfrist nicht ausreichte, hätte er Einspruch einlegen müssen. Stattdessen sei die Einladung zur Wahlkreisversammlung vom Landesvorstand unterzeichnet worden. Sie habe den Hinweis enthalten, dass fristgerecht eingeladen worden ist. Um rechtzeitiges Erscheinen wurde gebeten. 

Der AfD-Landesvorstand reagierte mit dem Hinweis, es habe sich um ein standardisiertes Schreiben gehandelt. Es sei auf die zu kurze Frist für die Einladung hingewiesen worden, es habe auch ein Alternativvorschlag vorgelegen. Ziegler entgegnete, der hätte mit dem 4. Januar spät und mitten in den Ferien gelegen. Auch andere Wahlversammlungen hätten frühzeitig stattgefunden. 

Der Bundestagsabgeordnete, der bei der Wahl am 23. Februar wieder als Direktkandidat gewählt werden will, wies darauf hin, dass auch die Vorschläge aus anderen Wahlkreisen noch nicht unterzeichnet worden seien.