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Justiz AfD-Landeschef bekommt Recht im „Kriegskasse“-Prozess

Die AfD spricht von einem „üblen Spiel“: Ihr früherer Abgeordneter Emden muss seine Anschuldigungen gegen den Landesvorsitzenden Schledde künftig unterlassen.

Von dpa 26.02.2025, 16:07
AfD-Landeschef Schledde sieht sich durch das Urteil bestätigt. (Archivbild)
AfD-Landeschef Schledde sieht sich durch das Urteil bestätigt. (Archivbild) Focke Strangmann/dpa

Celle - Der frühere AfD-Politiker Christopher Emden darf nicht länger behaupten, AfD-Landeschef Ansgar Schledde habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ verlangt. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Allerdings erging das Urteil, weil zu der Verhandlung erneut weder der Ex-Landtagsabgeordnete Emden noch dessen Anwältin erschienen waren.

In dem Prozess ging es um eine Unterlassungsklage Schleddes gegen die Behauptung Emdens. In erster Instanz hatte das Landgericht Verden die Klage im März 2024 abgewiesen und festgestellt, dass die Behauptung wahr sei. Dagegen ging Schledde in Berufung.

Bereits das zweite Versäumnisurteil

Schon im November hatte das Oberlandesgericht ein Versäumnisurteil gesprochen. Dagegen legte Emden jedoch Einspruch ein. Mit dem zweiten Versäumnisurteil ist das Verfahren am Oberlandesgericht nun abgeschlossen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich. Es könne nur Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Schledde sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Das üble Spiel gegen unsere Partei ist nun endgültig beendet“, sagte der Landesvorsitzende. Emdens Anschuldigungen hätten sich „als das erwiesen, was sie sind: Verleumdung“.

Mit dem Vorwurf einer „Kriegskasse“ bei der AfD befasste sich auch Niedersachsens Staatsgerichtshof. Dieser prüfte in dem Zusammenhang einen Antrag auf eine Wiederholung der Landtagswahl. Im Dezember entschied das Verfassungsgericht aber, zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD, die auch in den Landtag einzogen, auf ein Privatkonto von Schledde eingezahlt - allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen. Die AfD hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.