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Neue Verhandlung nach Revision Mit Messer zugestochen - Zweiter Mordprozess unterbrochen

Nach der Trennung soll ein Mann seine Ex-Partnerin umgebracht haben. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Totschlags verurteilt, jetzt steht er wieder vor Gericht. Der Vorwurf diesmal: Mord.

Von dpa 01.08.2024, 03:30
Der Prozess wurde kurz nach Beginn wieder unterbrochen.
Der Prozess wurde kurz nach Beginn wieder unterbrochen. Mirjam Uhrich/dpa

Verden - Es ist schon der zweite Prozess um eine erstochene Frau vor dem Landgericht Verden, doch weit kommt das Gericht am ersten Tag nicht: Die Verhandlung werde bis Dienstag unterbrochen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Verteidiger hatte zuvor kritisiert, nicht genug Zeit für die Vorbereitung und technische Probleme gehabt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Partnerin mit 20 Messerstichen umgebracht zu haben. Nach einer Revision muss der Fall erneut vor dem Landgericht Verden verhandelt werden. Ursprünglich hatte das Gericht den Angeklagten wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. 

Mit einem Messer aufgelauert

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich das Paar im April 2022 getrennt. Der Angeklagte sei aus der gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis) ausgezogen, soll sich aber Zutritt zu einer leerstehenden Wohnung im gleichen Haus verschafft haben. Von dort aus habe er seine ehemalige Partnerin heimlich beobachtet. Er soll der Mitte 20-Jährigen und ihrer Mutter immer wieder Nachrichten geschickt und mit dem Tod gedroht haben.

Im August 2022 soll der Bulgare dann der Frau vor der Wohnung aufgelauert haben. An seiner Hand hatte er laut Anklage mit Klebeband ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge befestigt. Als sie mit dem gemeinsamen Sohn von einem Treffen mit ihrem neuen Freund zurückgekommen sei, habe er zugestochen. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Frau ein Pfefferspray bei sich, konnte sich damit aber nicht wehren. Sie sei vom Treppenhaus ins Freie geflüchtet. Dort habe der Angeklagte sie eingeholt und weiter zugestochen. Die Frau habe 20 Messerstiche erlitten und sei noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte gestorben.

Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil auf

Ab Februar 2023 stand der Angeklagte zum ersten Mal vor dem Landgericht Verden. Damals äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, seine Verteidigerin las aber eine Erklärung in seinem Namen vor. Demnach bestreitet der heute 36-Jährige, dass er seine Ex-Partnerin absichtlich habe verletzen oder töten wollen. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn das Opfer mit Pfefferspray bedroht habe. 

Das Gericht kam im März 2023 zu einem anderen Entschluss und verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Hinweise auf einen Mord - insbesondere Heimtücke - stellte die Kammer damals nicht fest. Die Nebenklage legte Revision ein und bekam Recht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Frühjahr auf, weil die Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien. Der Fall müsse noch einmal verhandelt werden.

Droht eine Strafe wegen Mordes?

Gleich zu Beginn des neuen Verfahrens vor dem Landgericht Verden beantragte der Verteidiger nun, den Prozess auszusetzen. Er habe nicht genügend Zeit für die Vorbereitung und technische Schwierigkeiten gehabt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, unterbrach die Verhandlung nach Verlesung der Anklage aber bis Dienstag. Ein Urteil könnte Ende September fallen - dann könnte der Angeklagte auch wegen Mordes bestraft werden.