Ausschreitungen Angriffe auf Polizisten bei Gedenken: Bewährungsstrafe
Tausende Menschen gedenken friedlich der vor 105 Jahren ermordeten Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Doch einige Teilnehmer werden gewalttätig. Ein Student bat nun um Verzeihung.
Berlin - Rund zehn Monate nach Ausschreitungen beim Gedenken an die Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin-Lichtenberg ist ein Student zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in dem Prozess mehrere Schläge mit einer Fahnenstange gegen einen Polizisten zugegeben und um Entschuldigung gebeten.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 26-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen Beamte sowie der Sachbeschädigung schuldig. Ein derartiges Verhalten sei nicht hinnehmbar, sagte der Vorsitzende Richter.
Polizeifeindliche Rufe und strafbare Parolen
Als rund 3000 Menschen friedlich der vor 105 Jahren ermordeten Kommunistenführer gedachten, kam es laut Ermittlungen aus einer Gruppe von etwa 40 Teilnehmern zunächst zu polizeifeindlichen Rufen. Auch strafbare Parolen seien skandiert worden, darunter der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“.
Während polizeilicher Maßnahmen habe der Angeklagte mehrfach mit einer Fahnenstange aus Holz auf einen Beamten eingeschlagen, hieß es weiter im Urteil. Der Helm des 40-jährigen Polizisten sei derart beschädigt worden, dass er nicht mehr verwendet werden konnte. Bei seiner vorläufigen Festnahme habe sich der Angeklagte durch Schläge und Tritte gewehrt.
Der Student hatte über seinen Verteidiger umfassend gestanden. „Er bereut sein Verhalten, er hat sich zu den Taten hinreißen lassen, er kann es sich heute nicht mehr erklären“, sagte der Anwalt. Inzwischen habe sich sein Mandant, ein US-Bürger, aus seinem damaligen Umfeld gelöst und setze sein Studium in Irland fort.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.