1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Umweltressort: Anleinpflicht zum Schutz von Tieren in Hochwassergebieten

Umweltressort Anleinpflicht zum Schutz von Tieren in Hochwassergebieten

Von dpa Aktualisiert: 05.01.2024, 14:35
Zwei Jugendliche tragen ein Kanu an einer überfluteten Straße in Borgfeld bei Bremen.
Zwei Jugendliche tragen ein Kanu an einer überfluteten Straße in Borgfeld bei Bremen. Markus Hibbeler/dpa

Bremen - Um Wildtiere in den Hochwassergebieten zu schützen, hat Bremen die Anleinpflicht für Hunde verlängert. Die Allgemeinverfügung gelte bis einschließlich 19. Januar, teilte das Umweltressort am Freitag mit. Hunde müssen demnach auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes angeleint werden.

Die Maßnahme ist laut Umweltressort erforderlich, weil die freie Landschaft rund um die Stadt großflächig unter Wasser steht. Die Wildtiere flüchten deshalb auf die restlichen trockenen Flächen. Freilaufende Hunde könnten Wildtiere verschrecken, sodass diese ins Wasser flüchten und ertrinken. Wer sich nicht an die Anleinpflicht hält, riskiert ein Bußgeld. Die Regelung gilt seit dem 31. Dezember.