1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Halle-Attentäter: Anstaltsleiterin: Balliets Fluchtversuch war aussichtslos

EIL

Halle-Attentäter Anstaltsleiterin: Balliets Fluchtversuch war aussichtslos

Im Gefängnis Burg haben es die Beamten mit den gefährlichsten Straftätern zu tun. Die Geiselnahme des Attentäters von Halle war ein besonderer Einschnitt. Jetzt berichtete die Anstaltsleiterin.

Von dpa 31.01.2024, 16:58
Über der Justizvollzugsanstalt Burg geht die Sonne auf.
Über der Justizvollzugsanstalt Burg geht die Sonne auf. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Im Prozess gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis hat die Anstaltsleiterin versichert, dass der Fluchtversuch des Attentäters nicht hätte gelingen können. „Ich habe gesagt, das Tor bleibt zu“, sagte die Anstaltsleiterin am Mittwoch als Zeugin in Magdeburg. „Eine mobile Lage ist nicht nur für die Geisel sehr viel gefährlicher, sondern auch für alle Menschen draußen.“ 

Der Angeklagte Stephan Balliet hatte 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen, als dies nicht gelang, ermordete er in der Nähe zwei Menschen. Für die Tat bekam er lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, er sitzt im Gefängnis Burg ein. Die Anstaltsleiterin sagte, nach der Geiselnahme habe der 32-Jährige ihr angekündigt, er wisse, was er beim nächsten Mal besser machen werde. Der Attentäter habe sich immer wieder antisemitisch und rassistisch geäußert und gesagt, er werde seinen Kampf weiterführen.

Beim Prozessauftakt am Donnerstag vergangener Woche hatte Balliet die Geiselnahme vom 12. Dezember 2022 im Gefängnis in Burg gestanden. Sein Ziel sei es gewesen, frei zu sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg klagte den 32-Jährigen nach der Tat wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz an.

Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf sagte am Mittwoch, der Angeklagte sei in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen. Es habe sich um eine vorgeplante, vorbereitete Tat gehandelt, zu der sich der 32-Jährige nicht gedrängt oder verpflichtet gefühlt habe, wie es bei wahnhaft getriebenen Tätern der Fall sei. 

Bei Balliet handele es sich nicht um Wahn, sondern um Ideologie. Leygraf sprach von einer ausgeprägten antisemitischen und ausländerfeindlichen Einstellung, von Verschwörungs- und Verfolgungsideen. Der Angeklagte sei ein ausgeprägter Einzelgänger, der soziale Kontakte meide. Ihm mangele es an tiefergehenden emotionalen Regungen. Und es sei zu erwarten, dass er, wenn er die Gelegenheit dazu habe, wieder Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten begehe. 

Die gesamte Belegschaft des Gefängnisses mit 620 Insassen sei unter Schock gewesen nach der Geiselnahme, sagte die Anstaltsleiterin weiter. Die Situation sei stressig und psychisch belastend gewesen. Bis heute gebe es viel Gesprächsbedarf. Die Mithäftlinge seien „stocksauer“ gewesen, dass der Haftalltag anders als gewohnt verlief und eine geplante Weihnachtsveranstaltung abgesagt wurde.

Als die Anstaltsleiterin das schilderte, zeigte sich der Angeklagte amüsiert. Üblicherweise folgt er der Verhandlung und den Zeugenaussagen interessiert und ohne große Regungen. Hin und wieder wechselt er Worte mit seinem Verteidiger.

Nach der Tat habe der Gefangene über mehrere Tage nicht getrunken und gegessen, so die Anstaltsleiterin weiter. Es habe Sorge um seine Gesundheit bestanden, viele Gespräche seien geführt worden, bis er überzeugt werden konnte, wieder zu essen und zu trinken. Balliet sei unter den 620 Gefangenen in Burg grundsätzlich einer der höflichen gewesen, aber absolut unzugänglich, so die Leiterin. Er habe alle Gesprächs- und Behandlungsangebote abgelehnt.

Weil für ihn als Strafgefangenen das Gebot der Resozialisierung gelte, habe es zwei Versuche gegeben, ihn in eine Gruppe von Gefangenen zu integrieren. Ein erster Versuch sei gescheitert, ein zweiter habe mit der Geiselnahme geendet. Auf die Frage, ob sie ihn für resozialisierbar halte, sagte die Anstaltsleiterin: „Aus jetziger Sicht würde ich sagen, nein.“

Balliet war im Dezember 2020 wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags in Halle zur Höchststrafe verurteilt worden. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Weil Balliet als extremes Sicherheitsrisiko gilt, findet der Prozess unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Landgericht Stendal verhandelt im größten Justizsaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas abgetrennt. Während der Verhandlung saßen auch am Mittwoch wieder vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung hinter dem Angeklagten.

Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt. Dann könnten die Plädoyers gehalten werden. An einem weiteren Verhandlungstag würde dann das Urteil verkündet, so die Vorsitzende Richterin.