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Nahostkonflikt Attacke auf jüdischen Studenten - Prozess im April

Die Attacke hat wenige Monate nach dem Terrorangriff auf Israel weit über Berlin hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Die Anklage geht von antisemitischen Motiven aus. Ein Gericht wird das prüfen.

Von dpa Aktualisiert: 20.02.2025, 15:47
Im April soll der Prozess zu einer Attacke auf den jüdische Studenten Lahav Shapira beginnen. (Symbolbild)
Im April soll der Prozess zu einer Attacke auf den jüdische Studenten Lahav Shapira beginnen. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Rund vier Monate nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel wird der jüdische Student Lahav Shapira in Berlin attackiert. Der Fall sorgt für Schlagzeilen - und letztlich zu einer Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes. Am 8. April soll nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte.

Für den Prozess vor dem Schöffengericht sind laut Gerichtssprecherin zunächst zwei Tage eingeplant. Shapira will das Gericht demnach zuerst anhören. Danach seien sieben weitere Zeugen geplant. 

Kommilitone angeklagt 

Angeklagt ist ein damaliger Kommilitone Shapiras. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor und geht von antisemitischen Motiven aus, wie es bei der Anklageerhebung im vergangenen September hieß.

Nach den Ermittlungen soll der 23-Jährige am 2. Februar 2024 Shapira in einer Bar in Berlin-Mitte getroffen haben. Als der 31-Jährige das Lokal verließ, soll er ihm gefolgt sein, um ihn wegen eines früheren Streits an der Freien Universität (FU) im Kontext mit dem Nahost-Konflikt zur Rede zu stellen. Laut Anklage war das politische Engagement des jüdischen Studenten im Zusammenhang mit dem Terroranschlag der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausschlaggebend für den körperlichen Angriff.

Hausverbot an Hochschule 

Der 23-Jährige, der laut Staatsanwaltschaft über Erfahrungen im Kampfsport verfügt, soll dabei Shapira unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Danach soll er ihm einen Tritt ins Gesicht versetzt haben. Der 31-Jährige erlitt dadurch laut Anklage eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er habe vier Tage im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Der mutmaßliche Täter erhielt nach dem Vorfall in der Hochschule Hausverbot. Für den Berliner Senat war der Fall Anlass, das Hochschulgesetz zu verschärfen. Bei gewissen Ordnungsverstößen ist wieder eine Exmatrikulation möglich. Die Hürden dafür sind aber hoch. So ist sie nur im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung vorgesehen. Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden.

Opfer klagt gegen Hochschule 

Shapira klagt unterdessen gegen die FU und will sie in Verantwortung nehmen. Bislang ist offen, wann das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheidet. Ein Termin zur Verhandlung soll es voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres geben, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte.