Aufgespießt Anklage nach Scholz-Umarmung
Sympathie-Bekundung könnte Kanzler-Fan teuer zu stehen kommen.

Er mag zwar der unbeliebteste Kanzler aller Zeiten sein. Aber Olaf Scholz hat mindestens einen Fan. Vielmehr: hatte. Denn der Mann, der ihn im Vorjahr auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens umarmt hat, ist nun angeklagt. Sympathiebekundungen sind also strafbar?
Nicht ganz. Denn der Umarmer hatte sich zuvor mit seinem Auto einfach in den Scholz-Konvoi eingereiht und war den schweren Limousinen mit aufs Flugfeld gefolgt. Verkehrsgefährdung und Hausfriedensbruch sei das, findet die Staatsanwaltschaft. Dabei hätten die Autos und ihre Insassen „so freundlich“ auf ihn gewirkt, hatte sich der damals 50-Jährige rechtfertigt. Ob er das auch in dem Zustand gesagt hätte, wenn er Herr seiner Sinne gewesen wäre? Zum Zeitpunkt seiner Kuschel-Attacke auf Scholz stand er unter Drogen ...