Aufgespießt Gärtner stellt Weihnachtsbaum vor Kita auf - 3.000 Euro Strafe
Knallhartes Urteil des Amtsgerichts Hamburg.
Da könnte ja jeder daherkommen, einfach einen Weihnachtsbaum vor dem Kindergarten aufstellen – und damit das pädagogische Konzept der Erzieherinnen kaputtmachen. Deshalb soll ein Gärtner 3.000 Euro Strafe zahlen, wie das Amtsgericht Hamburg entschieden hat.
Denn das Team der Einrichtung „Mobi“ hatte im Dezember 2023 entschieden: Ein geschmückter Christbaum verletze die Religionsfreiheit – kein Kind solle mit seinem Glauben ausgeschlossen werden.
Für den Chef einer Gartenbaufirma unverständlich: Er stellte des Nachts einfach einen geschmückten Baum auf den Kita-Hof. Klitzekleines Rechtsproblem: Die Einrichtung ist umfriedet, er hatte für sein Tun eine unverschlossene Zauntür geöffnet. Damit erfüllte die Weihnachtsbaum-Spende den Straftatbestand des Hausfriedensbruches; die Polizei rückte an und beschlagnahmte das Corpus delicti. Damit ist es wohl der erste Weihnachtsbaum, der in die Kriminalstatistik eingeht.